
Leistungsabschreibung: Berechnung und Beispiel
Was ist die Leistungsabschreibung?
Die Leistungsabschreibung ist eine Abschreibungsmethode, die gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) der planmäßigen Abschreibung zugeordnet wird. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sich der jeweilige Abschreibungsbetrag pro Jahr oder Zeitintervall an der in Anspruch genommenen Leistung in diesem Zeitraum orientiert.
Dadurch erhalten Sie bei dieser Form der Abschreibung auf Ihr Anlagevermögen – anders als beispielsweise bei der linearen Abschreibung – jedes Jahr, je nach Gesamtleistung und Abnutzung, unterschiedliche Abschreibungsbeträge. So wird beispielsweise eine Maschine möglicherweise in einem Jahr stärker abgeschrieben, indem die Nutzungsdauer aufgrund eines Mehrschichtbetriebs deutlich höher lag als noch im Jahr zuvor, als nur in einer Schicht gearbeitet wurde.
Andere Begriffe für die Leistungsabschreibung sind Abschreibung nach Leistung, leistungsabhängige / leistungsbezogene Abschreibung und Abschreibung nach Leistungseinheiten. Die Regelungen zur Leistungsabschreibung finden sich zum einen im HGB, zum anderen im Einkommenssteuergesetz (EStG), was die steuerliche Betrachtung angeht. In § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG ist beispielsweise geregelt, dass der reale Leistungsverbrauch des Wirtschaftsguts nachgewiesen werden muss.
In der Praxis wird die Leistungsabschreibung von Unternehmern eher selten angewendet, andere Abschreibungsmethoden sind beliebter. Der Grund liegt im hohen Aufwand – bei jeder Maschine, jedem Grundstück, Gebäude oder jeder Lizenz muss der genaue Verbrauch über die gesamte Nutzungsdauer abgebildet und nachgewiesen werden. Diese Leistungseinheiten für den Bereich Finanzen und Steuern zu erfassen, ist zeit- und kostenintensiv. Daher entscheiden sich Unternehmer nach der Anschaffung entsprechender Vermögensgegenstände oft für eine einfachere Form der Abschreibung.
Wann kann eine Leistungsabschreibung vorgenommen werden?
Nicht alle Wirtschaftsgüter und Verbrauchsgegenstände können nach Leistung abgeschrieben werden. Das EStG besagt, dass eine Leistungsabschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern nur dann möglich ist, wenn eine wirtschaftliche Begründung vorliegt und der Verschleiß oder Verbrauch nachgewiesen werden kann. Für die Buchhaltung relevant in diesem Zusammenhang: § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG.
Die handelsrechtliche Vorschrift stammt aus dem HGB und ist in § 253 Abs. 3 festgehalten: „Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.“
Zu den Wirtschaftsgütern, die nach Leistung abgeschrieben werden können, zählen unter anderem:
- Gebäude und Grundstücke,
- Patente und Lizenzen,
- Maschinen,
- Fuhrpark,
- Werkzeuge,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Eine Leistungsabschreibung ergibt allerdings nur Sinn, wenn klar vorausgesagt werden kann, dass die Nutzung des Wirtschaftsguts starken Schwankungen unterliegen wird. Wird beispielsweise ein LKW angeschafft, der nicht jedes Jahr die gleichen Strecken fährt und dessen Kilometer dadurch stark schwanken, ergibt die Leistungsabschreibung möglicherweise Sinn. Hier lassen sich auch die Leistungseinheiten, die gefahrenen Kilometer, einfach dokumentieren.
Im Gegensatz dazu wäre sie beispielsweise bei einer Maschine, die planmäßig zehn Jahre stets gleich betrieben wird, nicht zielführend. Hier würde sich zum Beispiel eine lineare Abschreibung für die Darstellung der Abnutzung eher eignen.
Wie funktioniert die Leistungsabschreibung?
Die Leistungsabschreibung funktioniert nach dem immer gleichen Berechnungsprinzip, dem die Maßgabe der Leistungseinheiten zugrunde liegt. Folgende Schritte sind erforderlich:
- Ermittlung der (voraussichtlichen) Gesamtleistung des angeschafften Vermögenswertes / Wirtschaftsguts. Basis sind die Angaben des Herstellers, die jedoch auf die eigene Nutzung angepasst werden müssen.
- Berechnung des Abschreibungsbetrags pro Leistungseinheit. Dieser wird errechnet, indem die Anschaffungskosten / Herstellungskosten durch die ermittelte Gesamtleistung geteilt werden.
- Pro Jahr muss nun die Leistung ermittelt werden, um die Jahresabschreibung zu erhalten. Diese errechnet sich aus der Jahresleistung, die mit dem Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit multipliziert wird.
- Das Wirtschaftsgut beziehungsweise der Vermögenswert wird so lange abgeschrieben, bis der Restbuchwert 0,- Euro beträgt. Die Höhe der einzelnen Abschreibungen ist nicht limitiert.
Um die Leistungsabschreibung besser verstehen zu können, zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiels die einzelnen Schritte auf.
Angenommen, Sie kaufen einen LKW, der 120.000 Euro in der Anschaffung kostet. Laut Hersteller liegt die durchschnittliche Laufleistung bei 180.000 Kilometern. Da Sie allerdings regelmäßig schlecht befestigte Straßen befahren und viele Höhenmeter zu bewältigen haben, rechnen Sie lediglich mit einer Laufleistung von 150.000 Kilometern.
Im zweiten Schritt berechnen Sie den Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit:
120.000 Euro (Anschaffungskosten) / 150.000 Kilometer (voraussichtliche Gesamtleistung) = 0,80 Euro
Der LKW wird nun in Betrieb genommen und spult Jahr um Jahr ab. So errechnen Sie beispielsweise für das erste Jahr bei gefahrenen 40.000 Kilometern eine Abschreibungshöhe von 32.000 Euro. Der Rechenweg lautet:
40.000 Kilometer (Jahresleistung) x 0,80 Euro (Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit) = 32.000 Euro
Die Leistungsabschreibung sieht beispielhaft also so aus:
Jahr | Buchwert zum Jahresbeginn | Gefahrene Kilometer im Jahr | Abschreibungshöhe | Restbuchwert zum Jahresende |
1 | EUR 120.000 | 40.000 | EUR 32.000 | EUR 88.000 |
2 | EUR 88.000 | 20.000 | EUR 16.000 | EUR 72.000 |
3 | EUR 72.000 | 30.000 | EUR 24.000 | EUR 48.000 |
4 | EUR 48.000 | 10.000 | EUR 8.000 | EUR 40.000 |
5 | EUR 40.000 | 25.000 | EUR 20.000 | EUR 20.000 |
6 | EUR 20.000 | 25.000 | EUR 20.000 | EUR 0 |
Nach sechs Jahren ist der LKW vollständig nach Leistungseinheiten abgeschrieben. Rechtlich ist ein Wechsel zur linearen Abschreibung während der Nutzungsdauer möglich. Zur degressiven Abschreibungsmethode dürfen Sie allerdings nicht wechseln.
Was sind die Vorteile der Leistungsabschreibung?
Da die Leistungsabschreibung in der Praxis eher selten angewandt wird, stellt sich die Frage nach den Vorteilen. Diese liegen vor allem in der genaueren Betrachtung der Wertminderung, wenn Vermögensgegenstände unterschiedlich stark gebraucht werden.
Bei Maschinen oder vor allem beweglichen Wirtschaftsgütern wie Fahrzeugen kommt die Abschreibungsmethode gerne zum Einsatz. Hier lässt sich die tatsächliche Nutzung leicht dokumentieren. Bei einem Fahrzeug könnte es das Fahrtenbuch sein, bei einer Maschine die automatisiert erfassten Leistungsstunden.
Was sind die Nachteile der Leistungsabschreibung?
Der primäre Nachteil der Leistungsabschreibung liegt in der teils komplexen und schwierigen Erfassung der tatsächlichen Leistung eines Wirtschaftsguts. Bei Inanspruchnahme dieser Abschreibungsmethode muss diese aber genauestens dokumentiert werden, ansonsten darf die Methode nicht angewandt werden.
Zudem wird bei der Leistungsabschreibung die Wertminderung bei der Anschaffung und dem Kauf einer Maschine oder eines anderen Wirtschaftsguts im ersten Jahr nicht berücksichtigt.
Wann eignet sich die Leistungsabschreibung für Unternehmer?
Aus unternehmerischer Sicht eignet sich die Leistungsabschreibung für Unternehmer vor allem dann, wenn es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, deren Leistung im Laufe der Nutzung stark schwankt.
Zudem sollte diese ohne größeren Aufwand erfassbar sein. Treffen diese Merkmale zu – oft bei Maschinen oder Fahrzeugen der Fall – ergibt die Leistungsabschreibung Sinn. Meist finden in der Praxis jedoch andere Abschreibungsarten beim Anlagevermögen Verwendung.