„Wie schreibe ich meine neuen Büromöbel am besten ab?“
Antwort: Richtig. Sie können die Anschaffungskosten für die meisten beweglichen Wirtschaftsgüter nicht sofort als Betriebsausgabe absetzen. Sie müssen die Kosten über die Nutzungsdauer abschreiben. Die Nutzungsdauer ist in den AfA-Tabellen festgeschrieben. Einen Firmenwagen beispielsweise müssen Sie danach über 6 Jahre abschreiben. D. h. Sie teilen die Anschaffungskosten auf 6 Jahre auf und setzen 1/6 pro Jahr als Betriebsausgabe ab.
Unangenehm macht sich diese Anschreibung besonders bei Möbeln bemerkbar – denn dafür gilt eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Sie können also pro Jahr nur 1/13 der Anschaffungskosten über die Abschreibung geltend machen. Doch es gibt eine Gestaltung, mit der Sie die Sache unter Umständen abkürzen – wenn Sie den Einkauf richtig planen. Ein Beispiel macht deutlich, worum es geht:
Nehmen wir an, Sie brauchen für Ihr Büro eine neue Regalwand, um Ihre Akten, Bücher etc. ordentlich unterzubringen. Sie haben sich dafür ein Budget von 1.200 € (plus Umsatzsteuer) zugestanden. Im Geschäft haben Sie zu diesem Preis die Wahl zwischen drei Varianten:
- Variante 1: ein zusammenhängendes großes Regal, das 1.200 € kostet
- Variante 2: drei einzelne Regale, die jeweils 400 € kosten
__ads-468×60-centered__Der normale Menschenverstand würde sagen: Sie kaufen einfach die Variante, die Ihnen am besten gefällt, am günstigsten ist oder die am besten zu Ihren Raumverhältnissen passt. Der Steuerspezialist aber sagt laut und deutlich: Wählen Sie Variante 2, denn sparen Sie schneller Steuern und gewinnen Liquidität.
Der Grund: der magische Wert 410 €. Nur Wirtschaftsgüter, die maximal 410 € (netto, also ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie sofort im Anschaffungsjahr voll abschreiben. (Alternativ können Sie auch eine niedrigere Grenze von 150 € wählen, was aber in den meisten Fällen noch ungünstiger ist). Alles, was über dieser Grenze liegt, müssen Sie dagegen wie oben geschrieben über die Nutzungsdauer abschreiben.
In unserem Beispiel: Obwohl in beiden Varianten das Ergebnis mehr oder weniger das gleiche ist (Regale in Ihrem Büro), können Sie nur in Variante 2 die Kosten, die Ihnen entstehen, sofort geltend machen und dadurch Liquidität senken. In Variante 1 müssten Sie Kosten über mehrere Jahre verteilen: Das Komplett-Regal für 1.200 € müssten Sie über 13 Jahre abschreiben – mit weniger als 100 € pro Jahr.
Wie sich das steuerlich im Jahr der Anschaffung auswirkt, zeigt diese Tabelle:
Anschaffung in 2015 | Anschaffungskosten | Abschreibung | Abschreibung (= Betriebsausgabe In 2015) | Steuerersparnis 2015 bei z. B. 30 % persönlichem Steuersatz |
1 Regal | 1.200 € | linear über 13 Jahre | 92,31 € | 27,99 € |
3 selbstständig nutzbare Regale | 3 mal 400 = 1200 € | sofort zu 100 % | 1.200,00 € | 360,00 € |
Sie sehen: Sie haben bei Variante 3 rund 330 € mehr in der Tasche!
Das heißt für Sie: Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie möglichst nicht ein großes teures Wirtschaftsgut kaufen, sondern – wenn möglich – aus kleinen selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern zusammensetzen. Beispiel: Statt einer zusammenhängenden Schreibtischkombi kaufen Sie, jeweils eigenständig nutzbar: einen Schreibtisch, einen Computertisch und einen Rollcontainer.
Tipp: Achten Sie unbedingt darauf, dass die einzelnen Wirtschaftsgüter in der Rechnung getrennt mit einem Einzelpreis aufgeführt sind!