Homeoffice vs. mobiles Arbeiten: Das sind die Unterschiede

Spätestens seit 2020 kennt fast jeder deutsche Arbeitnehmer den Begriff „Homeoffice“. Doch was das Arbeiten im Homeoffice in Bezug auf Arbeitszeit oder Daten- und Arbeitsschutz bedeutet und worin sich das Homeoffice vom mobilen Arbeiten unterscheidet, wissen die wenigsten genau. Wir zeigen es Ihnen.
Inhaltsverzeichnis

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Homeoffice und mobiles Arbeiten häufig gleichbedeutend verwendet. In der Praxis bestehen jedoch rechtlich und auch in der Ausführung erhebliche Unterschiede. Diese ergeben sich bereits aus der Definition der beiden Begriffe.

Was  wird unter Homeoffice verstanden?

Das „Homeoffice“ beschreibt einen fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte. Da dieser Arbeitsplatz meist im Zuhause der Mitarbeitenden eingerichtet wird, trägt er die Bezeichnung „Homeoffice“. Das Wort setzt sich aus dem englischen „home“ für „zuhause“ und „office“ für Büro zusammen.

Beim Homeoffice muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllt wie der Arbeitsplatz im Betrieb. Der Arbeitnehmer ist im Homeoffice dazu verpflichtet, einen festen Arbeitsplatz in seinem Zuhause zu nutzen. Vorher muss geprüft werden, ob dieser Platz den Anforderungen des Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber entspricht.

Was versteht man unter mobiler Arbeit?

Mobile Arbeit umfasst eine Arbeitsleistung, die an einem beliebigen bzw. wechselnden Ort erbracht wird. Der Arbeitgeber muss dafür ein mobiles Endgerät zur Verfügung stellen. Wichtigste Voraussetzung ist die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit. Wo gearbeitet wird, zuhause, im Hotel, im Zug oder an einem anderen Ort, ist dem Arbeitnehmer freigestellt.

Besteht ein Arbeitsschutz im Homeoffice?

Wer im Homeoffice arbeitet, unterliegt denselben Arbeitsschutzbedingungen wie an seinem Arbeitsplatz im Unternehmen. Wenn der Arbeitsplatz zuhause vom Arbeitgeber eingerichtet wird, müssen auch die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass die Umsetzung in vollem Umfang gewährleistet wird. So müssen Schreibtisch und Bürostuhl z.B. den Anforderungen an einen ergonomischen Arbeitsplatz genügen. Der Arbeitgeber muss auch die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes übernehmen, wenn Homeoffice im Arbeitsvertrag vereinbart wird.

Besteht ein Arbeitsschutz bei der mobilen Arbeit?

Beim mobilen Arbeiten gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht bzw. wird sie nicht angewandt. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass der Arbeitgeber nicht kontrollieren kann, wo sein Arbeitnehmer gerade arbeitet. Arbeitet jemand mobil im Café müsste der Arbeitgeber bei Anwendung der Arbeitsstättenverordnung z.B. den Cafétisch und -stuhl auf seine Ergonomie hin prüfen. Die Umsetzung wäre schlichtweg nicht praktikabel.

Allerdings ist der Arbeitgeber auch bei mobiler Arbeit zu den Pflichten wie der Gefährdungsbeurteilung oder der Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Auch die Betriebssicherheitsverordnung muss Anwendung finden, wenn Arbeitnehmer mobil arbeiten. In der Praxis ist die Umsetzung allerdings meist nur eingeschränkt möglich. Dennoch kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer zur Dokumentation der Einhaltung dieser Vorschriften verpflichten und diese Dokumentation regelmäßig überprüfen.

Wie ist die Arbeitszeit für mobiles Arbeiten und Homeoffice geregelt?

Arbeitgeber müssen sowohl bei der Mobilarbeit als auch im Homeoffice für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelung sorgen. Sie wird mit dem Arbeitszeitgesetz vorgegeben. In der praktischen Umsetzung ist diese Kontrolle jedoch beim mobilen Arbeiten schwieriger. Das gilt insbesondere bei der Einhaltung der gesetzlichen Ruhe- und Pausenzeiten.

Ein Beispiel für mobiles Arbeiten:

Arbeitet ein Mitarbeiter mobil, gilt auch das Bearbeiten und Lesen von E-Mails auf der Zugfahrt als Arbeitszeit. Er würde rechtlich gesehen seine Ruhezeit unterbrechen und somit gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. In der Praxis ist demnach eine Überprüfung der Ruhezeiten durch den Arbeitgeber bei Mobilarbeit sehr schwierig.

Wie ist der Datenschutz beim mobilen Arbeiten und im Homeoffice geregelt?

Der Arbeitgeber muss für geeignete Schutzvorkehrungen sorgen, wenn Mitarbeiter im Homeoffice oder mobil arbeiten. Entsprechend gelten für beide Arbeitsmodelle dieselben Vorgaben hinsichtlich des Datenschutzes. Da Arbeitnehmer beim mobilen Arbeiten ihren Arbeitsplatz häufig wechseln, ist die Kontrolle des Datenschutzes besonders schwierig. Das gilt vor allem auch dann, wenn Arbeitnehmer an öffentlichen Orten wie Cafés oder im Zug arbeiten.

Wer trägt die Kosten im Homeoffice bzw. bei der mobilen Arbeit?

Arbeitgeber sind verpflichtet, im Homeoffice dieselben Vorgaben hinsichtlich des Arbeits- und Datenschutzes einzuhalten wie beim Arbeitsplatz vor Ort im Unternehmen. Entsprechend hoch sind die mit der Einrichtung des Homeoffice verbundenen Kosten. Neben einem Schreibtisch und einem Schreibtischstuhl müsste der Arbeitgeber auch das Arbeitsgerät bereitstellen.

Wird mobiles Arbeiten vereinbart, muss der Arbeitgeber lediglich das Arbeitsgerät und ggf. noch Smartphone und Headset stellen. Anderweitige Regelungen können jedoch vertraglich vereinbart werden.

Was sind die Vorteile von Homeoffice für Arbeitgeber?

  • Vorgaben beim Arbeitsschutz lassen sich einfacher kontrollieren und prüfen.
  • Datenschutzvorgaben lassen sich bei einem festen Arbeitsplatz im Homeoffice besser einhalten.
  • Durch die Fixierung auf einen Arbeitsplatz ist meist die Erreichbarkeit höher.
  • Mitarbeiter sind im Homeoffice meist konzentrierter und weniger abgelenkt.

Was sind die Vorteile von mobiler Arbeit für Arbeitgeber?

  • Arbeitsschutzvorgaben lassen sich flexibler umsetzen.
  • Mitarbeiter können Reisezeiten zum Arbeiten nutzen.
  • Die Kosten für die Ausstattung der Mitarbeiter sind geringer.

Was sind die Nachteile von Homeoffice für Arbeitgeber?

  • Die Einrichtung des Arbeitsplatzes bzw. der Aufwendungsanspruch ist teurer als beim mobilen Arbeiten.
  • Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind höher und somit ist die Kontrolle mit größerem zeitlichem und administrativem Aufwand verbunden.

Was sind die Nachteile von mobilem Arbeiten für Arbeitgeber?

  • Durch den häufigen Wechsel des Arbeitsplatzes ist der Datenschutz schwerer zu gewährleisten.
  • Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit lassen sich schwieriger einhalten und überwachen.

Was sollten Sie beim mobilen Arbeiten und Homeoffice beachten?

Homeoffice und mobiles Arbeiten bringen jeweils Vor- und Nachteile mit sich. Auch wenn beide Begriffe häufig synonym verwendet werden, gibt es deutliche rechtliche Unterschiede. Diese sollten Arbeitgeber im genau berücksichtigen, bevor sie entsprechende Regelungen mit ihren Arbeitnehmern vereinbaren. So ist z.B. das Arbeiten von zuhause nicht automatisch ein „Homeoffice“ oder kann pauschal als „mobiles Arbeiten“ gehandhabt werden. Wird allerdings vertraglich vereinbart, dass der Arbeitnehmer fest von zuhause arbeitet, wird der Arbeitsplatz dort zum Homeoffice. Entsprechend ist der Arbeitgeber für die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben verantwortlich. Wird mobiles Arbeiten vertraglich festgeschrieben, muss der Arbeitgeber unbedingt für einen hohen Datenschutz sorgen und Arbeitnehmer vertraglich dazu anhalten, diesen zu berücksichtigen.

Letztlich bleibt die Entscheidung zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten für Arbeitgeber immer eine Abwägung aus Kosten, Datenschutz und Haftung.