Antworten auf die häufigsten Fahrerfragen zu Kontrollen durch BAG und Polizei
- Darf ein Kontrolleur bei seiner Arbeit einfach ohne zu fragen die Tür eines Fahrerhauses öffnen?
- Darf ein Kontrolleur, ohne darum zu bitten, in das Fahrerhaus einsteigen?
- Kann das Kontrollpersonal einfach das Fahrerhaus durchsuchen?
- Welche Wege stehen einem Fahrer offen, wenn er mit der Art und Weise der Kontrolle nicht einverstanden ist?
- Was passiert, wenn ein Fahrer die verhängte Geldbuße vor Ort nicht bezahlen kann?
- Was tun, wenn die Strafen aufgrund falscher Ladungssicherung nicht berechtigt sind?
- Ist das Verbot der Weiterfahrt an einem Ort ohne Verpflegungsmöglichkeit erlaubt?
Darf ein Kontrolleur bei seiner Arbeit einfach ohne zu fragen die Tür eines Fahrerhauses öffnen?
Rein rechtlich ist das Kontrollpersonal dazu berechtigt, da es nur so feststellen kann, ob beispielsweise ein Fahrer zu einer Waffe greift. Dieser Fall ist zwar äußerst selten, aber die Kontrolleure müssen sich eben selbst vor Übergriffen schützen. Und dies geht beispielsweise gerade bei LKW nur, wenn Sie die Tür öffnen.
Darf ein Kontrolleur, ohne darum zu bitten, in das Fahrerhaus einsteigen?
Auch hier gilt: Er darf. Auch wenn es vielleicht nicht von einer guten Kinderstube spricht, kann er das tun, um zum Beispiel das Kontrollgerät auf korrekte Arbeitsweise zu überprüfen.
Tipp: Er darf aber auf keinen Fall auch die eher privaten Räume im Fahrerhaus – also die Schlafkabine – betreten. Dies geht nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Kann das Kontrollpersonal einfach das Fahrerhaus durchsuchen?
Das ist nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt. Hierzu zählen beispielsweise Situationen, in denen das Kontrollpersonal nach einer Ordnungswidrigkeit oder gar bei einem Straftatverdacht vermuten muss, dass Beweismittel bis zur Erlangung eines ordentlichen Durchsuchungsbeschlusses vernichtet werden könnten. Juristisch nennt sich diese Situation „Gefahr im Verzug“.
Tipp: Vor einer Durchsuchung müssen die Beamten den Fahrer aber immer über den Grund für die Durchsuchung informieren. Darüber hinaus kann der Fahrer bei der Durchsuchung anwesend sein. Ist das nicht möglich, so muss die Durchsuchung immer im Beisein von 2 unabhängigen Zeugen durchgeführt werden. Werden bei der Durchsuchung Gegenstände beschlagnahmt, dann muss dies in einem Protokoll schriftlich festgehalten werden.
Welche Wege stehen einem Fahrer offen, wenn er mit der Art und Weise der Kontrolle nicht einverstanden ist?
Zunächst sollte jeder Fahrer einen kühlen Kopf bewahren und freundlich bleiben. Darüber hinaus sollte er immer nach dem Namen und der genauen Dienststelle der Kontrolleure fragen. Diese sind gesetzlich verpflichtet, diese Angaben zu machen. Außerdem sollte der Fahrer den Hergang und die Probleme bei der Kontrolle umgehend schriftlich festhalten. So bringt er nachher nichts durcheinander.
Dann sollte er Sie als Fuhrparkleiter über den Fall informieren. Sie können anschließend gemeinsam prüfen, ob Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen wollen.
Was passiert, wenn ein Fahrer die verhängte Geldbuße vor Ort nicht bezahlen kann?
Ein Fahrer kann eine vor Ort verhängte Geldbuße nicht gleich bezahlen, und der Beamte informiert ihn darüber, dass deshalb Anzeige erstattet wird. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus, und erhöht sich dann das Strafmaß?
In diesem Fall geht zunächst das Protokoll des Beamten an die zuständige Stelle, beispielsweise die Bußgeldstelle oder auch das Ordnungsamt. In diesem Protokoll hält der Beamte fest, wie hoch das ausgesprochene Bußgeld ist und ob der Fahrer mit der Verwarnung einverstanden ist.
Bei einem Einverständnis des Fahrers schickt die zuständige Behörde eine Zahlungsaufforderung an den Fahrer. Das Bußgeld erhöht sich also nicht, und es dürfen hier auch keine weiteren Bearbeitungsgebühren anfallen. Erst wenn dieses Bußgeld nicht vom Fahrer bezahlt wird, kommt es zu einem gebührenpflichtigen Bußgeldverfahren.
Tipp: Auch wenn der Fahrer mit der Verwarnung nicht einverstanden ist, wird ein solches Bußgeldverfahren eingeleitet. Deshalb sollte sich jeder Fahrer gut überlegen, ob er bei einem Verfahren eine realistische Chance hat, Recht zu bekommen.
Was tun, wenn die Strafen aufgrund falscher Ladungssicherung nicht berechtigt sind?
Bei einer Kontrolle sind die Beamten der Meinung, die Ladung sei nicht ausreichend gesichert, und verhängen eine Strafe. Was kann ein Fahrer tun, wenn er anderer Meinung ist?
Oft hilft ein ruhiges und vernünftiges Gespräch, um die Situation zu entschärfen. Bei kleineren Lässlichkeiten werden die Beamten auch mal auf ein Verwarnungsgeld verzichten, wenn der Mangel gleich behoben wird. Sollte das nicht der Fall sein, dann kann ein Fahrer, der sich im Recht glaubt, die Zahlung des Verwarnungsgelds verweigern. In der Regel halten die Beamten die bemängelte Situation in einem Foto fest. Erfolgt dies nicht oder ergibt sich aus einer anderen Perspektive ein anderes Bild der Situation, sollte der Fahrer in jedem Fall selbst Fotos anfertigen und die Situation kurz schriftlich festhalten. Bekommt er dann einen Anhörungsbogen zugesandt, sollte er die Situation aus seiner Sicht schildern.
Tipp: Auch hier ist es immer eine gute Idee, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Denn ein Verfahren mit einem eventuellen Gutachter kann schnell recht teuer werden.
Ist das Verbot der Weiterfahrt an einem Ort ohne Verpflegungsmöglichkeit erlaubt?
Bei einer Kontrolle stellen Beamte est, dass die maximale Lenkzeit des Fahrers überschritten wurde, untersagen die Weiterfahrt und ordnen eine Ruhezeit an. Ist das auch zulässig, wenn sich vor Ort keine Verpflegungsmöglichkeit und keine sanitären Anlagen befinden?
Diese Frage ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Auch hier hilft oft ein vernünftiges Gespräch mit dem Beamten, ob eventuell eine begleitete Fahrt an einen Ort mit solchen Einrichtungen ins Auge gefasst werden kann. Wird die Kontrolle an einem Autobahnparkplatz ohne solche Einrichtungen durchgeführt, und ist der nächste Autohof oder die nächste Autobahnraststätte nicht allzu weit entfernt, stehen die Chancen auf Einsicht des Beamten recht gut.
Tipp: Auch hier können Fahrer natürlich in besonders schweren Fällen zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde greifen, doch der Erfolg einer solchen ist recht zweifelhaft.