Fahrer ohne Führerschein: So kündigen Sie rechtssicher

In der Logistik ist ein Mitarbeiter, der auch ausliefert, ohne Fahrerlaubnis wie ein Auto ohne Reifen. In einem solchen Fall möchten sich viele Kollegen verständlicherweise manchmal so schnell wie möglich von diesen Mitarbeitern trennen. Doch auch hier müssen Sie einiges beachten, wenn Sie vor dem Arbeitsgericht keine Schlappe kassieren wollen. Fast jeder Kollege hat es schon einmal erleben müssen, dass ein an sich zuverlässiger Fahrer vor einem sitzt und gesteht, dass er seine Fahrerlaubnis für mehr oder weniger lange hat abgeben müssen. Was sich bei einem Fahrverbot für 1 oder 2 Monate mit dem Einsatz des Mitarbeiters an anderer Stelle im Unternehmen oder geschicktem Jonglieren mit Urlaub oder Überstunden noch einigermaßen elegant überbrücken lässt, wird bei längeren Fahrverboten oder gar dem grundsätzlichen Führerscheinentzug schnell zu einem existenziellen Problem – und zwar gleichermaßen für den Fahrer und für Sie.
Inhaltsverzeichnis

Das sagt das Bundesarbeitsgericht (BAG)

Für den vorliegenden Fall ist die Rechtsprechung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts recht eindeutig. In der Regel können Sie in solchen Fällen zumindest eine fristgerechte Kündigung aussprechen, bei besonderen Umständen sogar zur fristlosen Kündigung greifen.
Tipp:Es ist vollkommen egal, warum der Fahrer seine Fahrerlaubnis verloren hat. Rein rechtlich spielt es nämlich gar keine Rolle, ob ein Mitarbeiter seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer oder infolge eines medizinischen Augenproblems abgeben musste. Entscheidend ist, ob er seine Fahrerlaubnis zur Erfüllung seiner beruf lichen Tätigkeit braucht, er also ohne sie seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann.

Nicht nur Berufskraftfahrer sind betroffen

Dass ein Berufskraftfahrer ohne Führerschein seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen kann, ist klar. Aber auch beispielsweise Mitarbeitern, die ab und zu Auslieferungsfahrten mit einem Pkw erledigen, fällt es in der Regel recht schwer, ihr Arbeitspensum zu erfüllen, wenn sie nicht hinters Steuer dürfen.
Doch wenn Sie nun glauben, Kündigungen ohne großes Nachdenken aussprechen zu können, so haben Sie die Rechnung ohne die Richter des BAG gemacht. Denn diese haben hier einen oft entscheidenden Riegel vorgeschoben.
Kündigen dürfen Sie nämlich nur, wenn zu erwarten ist, dass der Mitarbeiter länger auf seinen Führerschein verzichten muss. Hier gehen die Gerichte davon aus, dass eine Kündigung nur nach einem Entzug von länger als 2 Monaten rechtens ist. Darüber hinaus müssen Sie immer belegbar prüfen, ob der Mitarbeiter auch an einer anderen Stelle im Unternehmen eingesetzt werden kann. Nehmen Sie diese Verpflichtung nicht auf die leichte Schulter, sondern prüfen Sie sie gewissenhaft und fixieren Sie Ihre Beweggründe und Analysen immer schriftlich.
Prüfen Sie darüber hinaus immer die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellungdes Mitarbeiters. Wählen Sie in Absprache mit dem Mitarbeiter auch Kombinationen aus bezahltem Urlaub und unbezahlten Freistellungen, um die wirtschaftliche Lage des Betroffenen erträglicher zu gestalten.

Auch das Dienstalter spielt eine Rolle

Beziehen Sie in Ihre Überlegungen das Dienstalter eines Mitarbeiters mit ein. Ist beispielsweise ein Fahrer bereits seit 25 Jahren bei Ihnen tätig und verlor er seinen Führerschein aufgrund eines Augenproblems, so werden Sie ihn nicht einfach vor die Türe setzen können. Nur wenn durch eine Weiterbeschäftigung massiv erhöhte Lohnkosten entstehen würden, haben Sie vor Gericht eine Chance, mit der Kündigung durchzukommen. Übrigens berücksichtigen Arbeitsgerichte bei ihren Entscheidungen immer die Unternehmensgröße.
Tipp: Selbst wenn Sie einen Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen kündigen könnten, sollten Sie sich das gründlich überlegen. Denn es ist für den Betriebsfrieden sicherlich wahres Gift, wenn Sie einen verdienten und beliebten älteren Mitarbeiter einfach eiskalt vor die Tür setzen.
Tipp: Übrigens können Sie immer dann problemlos kündigen, wenn ein Mitarbeiter gegen übliche Verhaltensregeln verstößt. Dies nennt sich dann personenbedingte Kündigung. Sie ist beispielsweise dann gerechtfertigt, wenn ein Mitarbeiter bereits mehrfach wegen Alkoholkonsums während der Arbeitszeit aufgefallen ist und deswegen bereits abgemahnt wurde. Verliert er dann wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein, können Sie problemlos kündigen.