Führerscheinkontrolle: 9 Praxistipps für rechtssichere Fahrererlaubniskontrollen

Der Gesetzgeber spricht in § 21 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine eindeutige Sprache: Ihnen droht eine Gefängnisstrafe bis zu 1 Jahr, wenn Sie anordnen oder zulassen, dass jemand ein Fahrzeug aus Ihrem Verantwortungsbereich fährt, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
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So kontrollieren Sie die Führerscheine Ihrer Mitarbeiter rechtssicher

Bei der Führerscheinkontrolle dürfen Sie sich deshalb keinen Lapsus leisten. Sie können sich Ihre Arbeit erleichtern, indem Sie die in unserem Exklusivbereich für Abonnenten hinterlegte Checkliste nutzen.

Fahrerlaubniskontrolle zweimal pro Jahr

Wenn man § 21 StVO liest, könnte man meinen, Sie müssten bei jedem Ihrer Fahrer vor Fahrtantritt überprüfen, ob er einen gültigen Führerschein besitzt. Jedoch schweigt sich dieser Paragraf vornehm darüber aus, auf welche Art und wie häufig Sie diese Prüfung vornehmen müssen. In der Praxis hat sich die Meinung durchgesetzt, dass eine 2-malige Überprüfung pro Jahr ausreichend ist, um dieser Pflicht nachzukommen.

Achtung: Die 2-malige Führerscheinüberprüfung gilt nur bei Fahrern, die permanent ein Fahrzeug aus Ihrem Bestand bewegen. Dies sind:

  •  Fahrer, denen ein Dienstfahrzeug auch zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt wird.
  • Fahrer, die Firmenfahrzeuge ständig beruflich nutzen. (Berufskraftfahrer und beispielsweise Monteure)

Haben Sie sogenannte Pool-Fahrzeuge, die von wechselnden Mitarbeitern bei Bedarf angefordert werden können, müssen Sie die Führerscheinüberprüfung bei jeder Fahrzeugübergabe durchführen.

So führen Sie die Überprüfung der Fahrerlaubnis bei „Dauerfahrern“ durch

Stellt Ihr Unternehmen einem Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug auf Dauer oder sogar für den privaten Gebrauch zur Verfügung, haben Sie schnell ein Problem: Zwar müssen und können Sie bei der Übergabe die gültige Fahrerlaubnis relativ leicht kontrollieren – kann der Fahrer seinen Führerschein nicht vorlegen, so bekommt er einfach keinen Schlüssel –, aber danach bekommen Sie den Fahrer wahrscheinlich kaum noch zu Gesicht.

Die vorgeschriebene Kontrolle wird auch dann fallweise recht schwierig, wenn Sie etwa verschiedene Firmenstandorte betreuen müssen. Hier haben Sie schnell mehr Probleme, als Ihnen lieb sein kann.

Doch mit einem kleinen Trick sind Sie bald wieder auf der richtigen rechtlichen Seite. Sie müssen hierzu nur die direkten Vorgesetzten eines Fahrers mit in die Pflicht nehmen, die die Führerscheinüberprüfung für Sie übernehmen; ihr Einverständnis vorausgesetzt. Deshalb sollte diese Verpflichtung grundsätzlich von „ganz oben“ eingefordert werden. Die Firmenleitung muss jede Führungskraft, die Fahrer unter sich hat, am besten schriftlich per Dienstanweisung oder auch gleich als Bestandteil des Arbeitsvertrags in die Pflicht nehmen.

Doch auch wenn diese Verpflichtung so auf die Führungskräfte übertragen wurde, sind Sie als Fahrzeugverantwortlicher noch lange nicht aus dem Schneider. Denn nach gültiger Rechtsauffassung tragen immer noch Sie die Verantwortung.

Führerscheinkontrolle: So gehen Sie richtig und rechtssicher vor 

Deshalb müssen Sie ein Verfahren einführen, das Sie über die korrekte Durchführung unterrichtet. Und das geht im Prinzip ganz einfach:

  • Informieren Sie per Brief alle Fahrer über die notwendige Führerscheinkontrolle.
  • Stellen Sie jedem Fahrer mit diesem Anschreiben ein Kontrollblatt zur Führerscheinkontrolle zur Verfügung. Dieses muss der Fahrer ausfüllen und seinem Vorgesetzten zur Unterschrift vorlegen.
  • Hat der Vorgesetzte die Kontrolle durchgeführt und dies mit seiner Unterschrift bestätigt, muss auch der Fahrer eigenhändig unterschreiben und das Formular anschließend an Sie senden.
  • Gleichzeitig müssen Sie alle Führungskräfte darüber informieren, dass bei einem Fahrer eine Kontrolle ansteht
  • Stellen Sie den Führungskräften grundsätzlich eine Liste aller zu überprüfenden Fahrer aus Ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung.
  • Prüfen Sie, ob alle Formulare in der gesetzten Frist ausgefüllt und unterschrieben an Sie zurückgesendet wurden.
  • Nehmen Sie die Formulare dann zu den Akten.
  • Verpflichten Sie im Anschreiben jeden Fahrer dazu, einen eventuellen Führerscheinentzug umgehend bei Ihnen zu melden.
  • Eine gute Idee ist es, wenn Sie in einer Liste die Fahrer, die zur Überprüfung aufgerufen wurden, erfassen und den Eingang des Formulars schriftlich festhalten.

Tipp: Diesen Vorgang sollten Sie nicht permanent durchführen, sondern zu festgelegten Terminen. So behalten Sie und die eingebundenen Führungskräfte einen besseren Überblick.