Passen Sie bei der Reifeneinlagerung auf!
Doch dabei kommt es immer wieder zu haarsträubenden Fehlern, die dazu führen können, dass Reifen beschädigt werden.
Was gibt es bei der Reifeneinlagerung zu beachten?
Noch schlimmer wird es, wenn in der Folge Menschen gefährdet werden. Doch wenn Sie und Ihre Mitarbeiter einige Regeln beachten, ist bei Ihnen in puncto Sicherheit alles zum Besten bestellt: Ihre eingelagerten Pneus kommen nicht nur taufrisch, sondern auch fehlerfrei aus dem Winterlager.
Werden Räder und Reifen falsch eingelagert, so ist es mehr als fraglich, ob sie danach noch brauchbar sind. Stehend gelagerte Räder verformen sich schnell so stark, dass sie nicht mehr rund sind, sondern an der Standfläche eine deutliche Einbuchtung aufweisen.
Solche Räder dürfen keinesfalls wieder montiert werden und sind nur noch teurer Sondermüll. Jeder mit der Reifenlagerung beschäftigte Mitarbeiter muss deshalb wissen, dass Kompletträder – also Reifen und Felge – niemals stehend gelagert werden dürfen.
LogistikManager-Tipp: Kompletträder niemals auf der Lauffläche stehend lagern, sondern immer auf der Seitenwand liegend.
Sicherheit bei Reifenstapeln ist oberstes Gebot Trotz vorschriftsmäßiger Lagerung kann man in vielen Reifenlagern geradezu abenteuerliche Zustände beobachten.
Da werden Reifen munter in schwindelerregende Höhen gestapelt, sodass schon eine leichte Berührung die kunstvolle Konstruktion zum Einsturz bringt.
Oft lässt sich auch beobachten, dass selbst schwere und große Räder manuell gestapelt werden – und dies sogar unter Zuhilfenahme von geradezu abenteuerlichen Podestkonstruktionen oder gar Leitern.
Und so kann es gerade im Frühjahr und Herbst zu teilweise schlimmen Unfällen kommen, bei denen Mitarbeiter sich schwer verletzen.
Diese Gefahren drohen bei der Rädereinlagerung
Haben Sie schon einmal beobachtet, wie Räder bei Ihnen im Unternehmen gelagert werden?
Die häufigsten Fehler sind:
- Gefahren durch umstürzende Reifenstapel oder Regale
- Gefahr durch umfallende große Reifen und Räder
- Absturzgefahr beim Ein- und Auslagern von Reifen
- zu große körperliche Belastungen der Mitarbeiter beim Heben schwerer Reifen
- Gefahren durch den unsachgemäßen Einsatz von Transport- und Hebegeräten
Mit relativ wenigen Maßnahmen und Verhaltensmaßregeln können Sie diese Gefahren sicher bannen.
Legen Sie beispielsweise genau fest, wie hoch Reifenstapel maximal werden und wie viele Räderlagen aufeinandergestapelt werden dürfen.
Aber auch die anderen hier genannten Gefahren lassen sich leicht abwenden, wie Sie hier gleich erfahren.
Vermeiden Sie, dass Ihre Mitarbeiter bei der Reifenlagerung machen, was ihnen gerade in den Sinn kommt.
Arbeiten Sie deshalb immer mit einer entsprechenden Betriebsanweisung, die alle Eventualitäten abdeckt.
LogistikManager-Tipp:
Hängen Sie diese Betriebsanweisung nicht nur in der Lagerhalle aus. Führen Sie eine entsprechende Schulung für alle in diesem Bereich Beschäftigten durch.
Lassen Sie sich die Teilnahme von allen Mitarbeitern mit Unterschrift bestätigen, so kann sich nachher keiner herausreden. Denken Sie auch daran, neue Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.
In der Unterweisung sprechen Sie die folgenden Punkte an:
- Kompletträder müssen immer liegend gestapelt werden.
- Legen Sie die maximale Stapelhöhe und auch die Zahl der maximal aufeinandergestapelten Räder fest. Die Höhe und Zahl ist dabei von der Reifengröße abhängig. Hier gilt: Je größer die Räder, umso stabiler ist ein Reifenstapel.
- Auch wenn Reifen unter Zuhilfenahme von Paletten gestapelt werden, begrenzen Sie die maximale Stapelhöhe.
- Legen Sie fest, welche Transport- und Einlagerungshilfen verwendet werden. Schreiben Sie hierfür einen beispielsweise bestimmten Stapler vor und weisen Sie alle Fahrer an diesem Gerät entsprechend ein. q Weisen Sie bei Verwendung von Gabelstaplern auch auf dessen Betriebsanweisung hin und schulen Sie die Fahrer entsprechend.
- Ordnen Sie an, dass gerade bei großen Rädern wie beispielsweise Lkw-Reifen die vorgeschriebenen Transport- und Lagerungsgeräte verwendet werden.
- Sollen Reifen und Räder manuell in ein hohes Regal eingelagert werden, so darf dies nie mit einer Leiter geschehen. Stellen Sie hier immer eine geeignete fahrbare Podesttreppe zur Verfügung und schreiben Sie die Verwendung dieses Hilfsmittels vor.
Wenn auch beim Ein- und Auslagern nun alles zum Besten steht, nehmen Sie folgende Punkte zusätzlich in Ihre Betriebsanweisung auf:
- Verpflichten Sie alle Mitarbeiter, eventuelle Schäden bei Regalen und anderen Lagereinrichtungen zu melden. Legen Sie dabei genau fest, an wen die Meldung zu erfolgen hat.
- Auf den Hinweis, dass schiefe Reifenstapel unverzüglich neu zu stapeln sind, gehen Sie in jeder Unterweisung besonders ein.
Wie bei jeder Betriebsanweisung dürfen Sie auch hier auf allgemeine Angaben nicht verzichten, wenn Sie es mit der Sicherheit wirklich ernst nehmen.
Hier dürfen folgende Angaben nicht fehlen:
- Verletzte sofort, aber unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit, bergen!
- Erste Hilfe leisten!
- Den Unfall sofort melden! Geben Sie hierfür eine Notrufnummer an.