Sicherheit auf Treppen

Sicherheit auf Treppen: Die wichtigsten Verhaltensregeln

Rund 250.000 Arbeitsunfälle durch Stolpern, Rutschen, Stürzen – so genannte SRS-Unfälle – wurden im Jahr 2020 gemeldet. Einen Großteil davon bilden Sturzunfälle, die sich auf Treppen ereignen: Sie sind z. B. im Einzelhandel die dritthäufigste Unfallart.
Inhaltsverzeichnis

Treppen als Gefahrenquelle und Unfallursache

Schnell ist es passiert: Die Kollegin möchte nur kurz ins Lager im Keller, rutscht auf der Treppe aus und verletzt sich beim Sturz schwer. Die Folgen sind, neben dem persönlichen Leid und längerer Ausfallzeit, auch unangenehme Fragen an Ihre Einrichtung, warum es zu diesem Unfall kommen konnte. Umso mehr sollten Sie die Treppen und Stufen in Ihrem Betrieb genauer betrachten und die Kollegen zur sicheren Nutzung ermutigen.

Besonders Einrichtungen des Gesundheitswesen sollten sich Ihre Treppennutzung genau ansehen, denn anders als in anderen Unternehmen, ist hier die Laufkundschaft besonders hoch und dadurch eben auch die Unfallgefahr. Deshalb ist die Treppennutzung auch ein Fall für die Einrichtungsleitung oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wie können Sie Treppenstürze vermeiden?

Bauliche Mängel spielen nach Untersuchungen der Berufsgenossenschaften bei den Unfallauslösern eine untergeordnete Rolle. Die Hauptunfallursachen liegen vielmehr in mangelndem Sicherheitsbewusstsein der Treppenbenutzer, etwa bei hastigem Überspringen mehrerer Stufen. Die Analyse von 150 Treppenunfällen mit schweren Verletzungsfolgen ergab: An 2 von 3 Unfällen war der Verunglückte selbst schuld. Als Sicherheitsfachkraft sollten Sie diese Gefahrenquelle in Ihrem Betrieb entschärfen.

Führen Sie dazu eine Unterweisung durch, in der Sie die 7 wichtigsten Regeln für sicherheitsgerechtes Verhalten beim Treppensteigen ansprechen.

Sicherheits- und Verhaltensregeln beim Treppensteigen

Abgesehen von der baulichen Sicherheit, für die die Arbeitgeber verantwortlich sind, muss sich jeder selbst so verhalten, dass es beim Treppensteigen nicht zu Unfällen kommt. Machen Sie die Kollegen im Rahmen einer Unterweisung mit den folgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln vertraut:

  1. Ruhiges Gehen = sicheres Gehen. Keine Stufen überspringen und – genau wie beim Autofahren – konzentriert nach vorne schauen. So hat es schon Knochenbrüche gegeben, weil jemand beim Treppensteigen eine SMS geschrieben hat!
  2. „Eingebaute“ Ablenkungen wie Plakate u. Ä. im Treppenbereich entfernen – sie sind typische Unfallauslöser.
  3. Den Handlauf benutzen. Nur so kann man einen eventuellen Sturz abfangen oder schmerzliche Folgen mindern.
  4. Treppen von Gegenständen freihalten. Auch für Treppen gilt: Verkehrswege freihalten! Treppen und Podeste stets frei halten, nicht als Stellfläche für Waren, Kartons, Arbeitsmaterialien, Abfälle etc. benutzen.
  5. Bei Tragen von Waren auf freie Sicht achten. Wer im „Blindflug“ eine Treppe begeht, weil er durch vor sich hergetragene voluminöse Kartons nichts mehr sieht, gefährdet sich und andere – besser 2-mal gehen! Sperrige und schwere Gegenstände erforderlichenfalls zu zweit befördern.
  6. Sicheres Schuhwerk tragen. Hohe Absätze, Flipflops usw. haben sich bei der Auswertung des Unfallgeschehens als besonders unfallträchtig erwiesen. Wer viel Treppensteigen muss, sollte besser fest sitzende Schuhe mit flacheren Absätzen tragen. Nach § 15 der BGV A 1 (Prävention) muss jeder Beschäftigte mit für seine Sicherheit sorgen – dazu gehören auch Schuhe, die keine Unfälle heraufbeschwören.
  7. Treppenreinigung ohne Rutscheffekt. Bei der Reinigung darauf achten, dass der Treppenbelag nicht zur Rutschbahn wird. Übermäßig aufgetragene Pflegemittel können auch nach dem Trocknen noch eine Glätteschicht hinterlassen. Weisen Sie das Reinigungspersonal deshalb an, Treppenreiniger nicht überzudosieren – Gebrauchsanleitungen beachten! Darüber hinaus sollten Reinigungsmaßnahmen mit Glättebildung möglichst außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Beschäftigten – vorzugsweise durch geeignete Warnschilder – auf Glättegefahren hingewiesen werden.
  8. Verschmutzungen sofort beseitigen oder kennzeichnen, absperren und melden, darunter fällt auch Nässe.
  9. Schäden sofort melden: Weisen Sie die Kollegen darauf hin, dass sie jegliche Schäden an den Treppen in Ihrem Betrieb Ihnen oder einer anderen dazu bestimmten Person sofort melden sollen, damit sie umgehend beseitigt werden. Dazu gehören z. B. herausgebrochene Fliesen auf Stufen oder Treppenabsätzen, wackelige Geländer, hochstehende Ränder von Stufenbelägen, defekte Beleuchtungen usw.

Welche Maße sollten Treppen vorweisen?

Schon bei der Errichtung von Treppen müssen die vorgegebenen Maße eingehalten werden. Beschrieben werden diese Maße in der Norm DIN 18065 „Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße“. Laut dieser Norm sollte die Höhe einer Stufe zwischen 14 und 19 cm und die Tiefe des Auftritts bei 26 bis 32 cm liegen.

Idealerweise haben die Treppen in Ihrer Einrichtung oder Praxis das optimale Stufenmaß von 17 cm Stufenhöhe und 29 cm Auftrittstiefe. Beachten Sie jedoch bei einer Überprüfung der Stufenmaße, dass es je nach Bauart der Treppe wie z. B. bei gewendelten Treppen sowie Neigungswinkel der Treppe zu Abweichungen der Maße kommen kann.

Was ist das optimale Verhältnis der Steigerung von Treppen?

Wichtig für die gute Begehbarkeit von Treppen ist auch das optimale Verhältnis von Steigerung der Treppe zur Schrittlänge. Sicherlich ist auch Ihnen irgendwann aufgefallen, dass Sie bei der Treppennutzung „aus dem Tritt gekommen sind“. Dies kann auch an der Treppe selbst gelegen haben, die durch Nichtbeachtung der Schrittlänge Ihren Bewegungsablauf beeinträchtigt hat.

Empfinden Sie oder Ihre Kollegen in Ihrer Einrichtung oder Praxis auch eine Beeinträchtigung, sollten Sie unbedingt diese Treppe überprüfen lassen. Notfalls können die betroffenen Bereiche der Treppe durch bauliche Maßnahmen beseitigt oder zumindest mit Warnhinweisen kenntlich gemacht werden.

Welche Anforderungen müssen Geländer und Handläufe erfüllen?

Ein weiterer Aspekt zur sicheren Treppengestaltung sind die Geländer und Handläufe. Während die Geländer Sie und Ihre Kollegen vor dem Absturz von einer Treppe stützen, dienen die Handläufe zur Unterstützung bei der Nutzung von Treppen.

Je nach Bauordnung müssen Treppen mit in der Regel mehr als 4 Stufen einen Handlauf haben. Um eine möglichst hohe Sicherheit zu bieten, sollten die Handläufe in Art und Anbringung der bereits genannten Norm entsprechen. Beispielsweise sollten Handläufe

  • in einer Höhe von 80 bis 115 cm angebracht werden, ideal wären 90 cm
  • bei beidseitiger Anbringung die gleiche Höhe aufweisen
  • nicht abrupt enden, sondern über das Treppenende ragen
  • keine Fang- oder Klemmstellen haben
  • einfaches und sicheres Umgreifen ermöglichen.

Um die Sicherheit von Treppen zu garantieren, sollten Sie als Beauftragte in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Geländer und Handläufe der Treppen in Ihrer Einrichtung oder Praxis im ordnungsgemäßen Zustand sind.

Wie ermöglicht man die sichere Nutzung von Treppen?

Trotz optimal gestalteter Treppe ist eine sichere Nutzung nicht immer möglich. Hauptursache für Treppenunfälle ist immer noch das Ausrutschen mit anschließenden Stürzen. Ein Grund dafür kann auch der Belag der Stufen sein. Gerade im Gesundheitsdienst müssen Treppen öfter gereinigt werden und entsprechend die Beläge der Stufen rutschfest sein.

Stellen Sie in Ihrer Einrichtung oder Praxis fest, dass Treppenstufen rutschig sind, sollten Sie unbedingt eine Rutschhemmung installieren lassen, wie etwa durch das Anbringen von rutschhemmenden Stufenkanten.

Ein weiterer Aspekt für die sichere Nutzung ist die ausreichende Beleuchtung von Treppen. Nach der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 muss die Beleuchtungsstärke auf Treppen mindestens 100 Lux betragen. In besonderen Fällen und je nach Bauart könnte in Ihrer Einrichtung oder Praxis auch eine höhere Beleuchtungsstärke notwendig sein. In diesem Zusammenhang sollten Sie ebenfalls überprüfen, ob die Stufen der Treppen in Ihrer Einrichtung oder Praxis gut sichtbar sind oder eine zusätzliche farbliche Kennzeichnung notwendig ist. Dies gilt besonders bei Treppen, die als Flucht- und Rettungswege dienen. Hier ist eine nachleuchtende Kennzeichnung sogar vorgeschrieben, wenn keine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Zu guter Letzt können Sie als Beauftragte die sichere Nutzung von Treppen zu Ihrem nächsten Unterweisungsthema machen. Gehen Sie dazu mit Ihren Kollegen zu den Treppen-Standorten Ihrer Einrichtung oder Praxis und überprüfen Sie sie nach den hier beschriebenen Merkmalen. Motivieren Sie in dieser Unterweisung die Kollegen stets, die Handläufe zu nutzen und beim Treppensteigen auf die eigene Sicherheit zu achten.