Sicherheit auf Treppen: Die 7 wichtigsten Verhaltensregeln

Rund 250.000 Arbeitsunfälle durch Stolpern, Rutschen, Stürzen – so genannte SRS-Unfälle – wurden im Jahr 2020 gemeldet. Einen Großteil davon bilden Sturzunfälle, die sich auf Treppen ereignen: Sie sind z. B. im Einzelhandel die dritthäufigste Unfallart.
Inhaltsverzeichnis

Wie können Sie Treppenstürze vermeiden?

Bauliche Mängel spielen nach Untersuchungen der Berufsgenossenschaften bei den Unfallauslösern eine untergeordnete Rolle. Die Hauptunfallursachen liegen vielmehr in mangelndem Sicherheitsbewusstsein der Treppenbenutzer, etwa bei hastigem Überspringen mehrerer Stufen. Die Analyse von 150 Treppenunfällen mit schweren Verletzungsfolgen ergab: An 2 von 3 Unfällen war der Verunglückte selbst schuld. Als Sicherheitsfachkraft sollten Sie diese Gefahrenquelle in Ihrem Betrieb entschärfen.

Führen Sie dazu eine Unterweisung durch, in der Sie die 7 wichtigsten Regeln für sicherheitsgerechtes Verhalten beim Treppensteigen ansprechen.

Die 7 wichtigsten Sicherheitsregeln

Abgesehen von der baulichen Sicherheit, für die die Arbeitgeber verantwortlich sind, muss sich jeder selbst so verhalten, dass es beim Treppensteigen nicht zu Unfällen kommt. Machen Sie die Kollegen im Rahmen einer Unterweisung mit den folgenden 7 Sicherheitsregeln vertraut:

1. Ruhiges Gehen = sicheres Gehen. Keine Stufen überspringen und – genau wie beim Autofahren – konzentriert nach vorne schauen. So hat es schon Knochenbrüche gegeben, weil jemand beim Treppensteigen eine SMS geschrieben hat! „Eingebaute“ Ablenkungen wie Plakate u. Ä. im Treppenbereich entfernen – sie sind typische Unfallauslöser.

2. Den Handlauf benutzen. Nur so kann man einen eventuellen Sturz abfangen oder schmerzliche Folgen mindern.

3. Treppen von Gegenständen freihalten. Auch für Treppen gilt: Verkehrswege freihalten! Abgestellte Waren und Gegenstände bilden Stolperfallen.

4. Bei Tragen von Waren auf freie Sicht achten. Wer im „Blindflug“ eine Treppe begeht, weil er durch vor sich hergetragene voluminöse Kartons nichts mehr sieht, gefährdet sich und andere – besser 2-mal gehen! Sperrige und schwere Gegenstände erforderlichenfalls zu zweit befördern.

5. Sicheres Schuhwerk tragen. „High Heels“ sind sexy (sagen manche) – Gipsbeine sicher nicht. Hohe Absätze, Flipflops usw. haben sich bei der Auswertung des Unfallgeschehens als besonders unfallträchtig erwiesen. Wer viel Treppensteigen muss, sollte besser fest sitzende Schuhe mit flacheren Absätzen tragen.

Übrigens: Nach § 15 der BGV A 1 (Prävention) muss jeder Beschäftigte mit für seine Sicherheit sorgen – dazu gehören auch Schuhe, die keine Unfälle heraufbeschwören.

6. Treppenreinigung ohne Rutscheffekt. Bei der Reinigung darauf achten, dass der Treppenbelag nicht zur Rutschbahn wird. Übermäßig aufgetragene Pflegemittel können auch nach dem Trocknen noch eine Glätteschicht hinterlassen. Weisen Sie das Reinigungspersonal deshalb an, Treppenreiniger nicht überzudosieren – Gebrauchsanleitungen beachten! Darüber hinaus sollten Reinigungsmaßnahmen mit Glättebildung möglichst außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Beschäftigten – vorzugsweise durch geeignete Warnschilder – auf Glättegefahren hingewiesen werden.

7. Schäden sofort melden: Weisen Sie die Kollegen darauf hin, dass sie jegliche Schäden an den Treppen in Ihrem Betrieb Ihnen oder einer anderen dazu bestimmten Person sofort melden sollen, damit sie umgehend beseitigt werden. Dazu gehören z. B. herausgebrochene Fliesen auf Stufen oder Treppenabsätzen, wackelige Geländer, hochstehende Ränder von Stufenbelägen, defekte Beleuchtungen usw.