Als er dem Brennholz-Lieferanten beim Öffnen der Ladeklappe am Lkw helfen will, verletzt sich der Käufer schwer. Das Sozialgericht Aachen stufte diesen Vorfall jetzt als Arbeitsunfall ein (Az. S 8 U 34/09). Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Landwirts, der das Holz verkaufte, hatte gegen die Berufsgenossenschaft geklagt. Hintergrund des Streits: Der Sohn des Landwirts bringt das Brennholz auf einem Anhänger zum Kunden und bittet ihn um Hilfe beim Öffnen der Ladeklappe.
Kunde wird versicherungsrechtlich wie Arbeitnehmer behandelt
Als sich die Klappe plötzlich löst, wird der Käufer so stark verletzt, dass er im Krankenhaus behandelt werden muss. Die Versicherungen streiten nun darum, ob der Käufer einen Arbeits- oder einen Privatunfall erlitten hat. Die Richter kommen zu der Ansicht, dass das Öffnen der Ladeklappe eigentlich Aufgabe des Landwirts (des Verkäufers) war und der Kunde dessen Aufgabe übernommen und wie ein Arbeitnehmer gehandelt habe.
Tipp: Um Streit mit Kunden zu vermeiden, sollten Fahrer von Lieferfahrzeugen stets genau über ihre Pflichten im Bilde sein. Halten Sie die Mitarbeiter dazu an, diese Pflichten auf jeden Fall selbst auszuführen.