Sorgen Sie dafür, dass sie mindestens einmal jährlich und darüber hinaus bei besonderen Anlässen, z. B. bei Änderungen der innerbetrieblichen Verkehrswege, durchgeführt werden.
Themen für Ihre Wiederholungsunterweisung könnten beispielsweise sein:
- vorgekommene Unfälle oder Beinahe-Unfälle mit Staplern in Ihrem Betrieb – und was die Fahrer daraus lernen sollten
- der Umgang mit neuen Anbaugeräten
- Vorsichtsmaßnahmen an den Einfahrten zu Ihrer neuen Halle
Auch die Betriebsanweisung(en) für den Gabelstaplerverkehr sollten Sie immer wieder auffrischen, denn Routine verleitet allzu rasch zu Leichtsinn und Fehlverhalten. Und nicht zuletzt: Sprechen Sie jedes Mal diese elementaren „4 x 4 Merkregeln“ durch. Jeder Staplerfahrer sollte sie aus dem „Effeff“ beherrschen!
4 x 4 Merkregeln für Staplerfahrer: Tragfähigkeiten beachten: Tragfähigkeit des Staplers (Schwerpunkt der Last berücksichtigen)! Tragfähigkeit der Verkehrswege (nur freigegebene Fahrwege benutzen)! Tragfähigkeit von Ladebrücken, Lukenabdeckungen (für den Stapler)! Tragfähigkeit von Regalen, Galerien, Stapelgestellen (für den Stapler)! Last sicher aufnehmen: Ladung auf Paletten sichern! Last so weit wie möglich mit Gabel unterfahren! Vorsicht bei hintereinander stehenden Stapeln! Weich anheben! Hubmast zur Fahrt zurückneigen! Sicher und umsichtig fahren: Last in Tiefstellung verfahren! Last bergseitig führen und auf geneigter Fahrbahn nicht wenden! An unübersichtlichen Stellen Warnsignal geben! Bei Rückwärtsfahrt besondere Vorsicht! Schäden und Mängel sofort melden: Mängel am Stapler Schäden an Fußböden und Fahrwegen Verstellte Verkehrswege Schäden an Regalen und Fächern |
Tipp: Wie wäre es mit einer laminierten Plastikkarte auf jedem Stapler – mit dem 6-Punkte-Check auf der Vorderseite und den „4 x 4 Merkregeln“ auf der Rückseite |
Wichtig: Dokumentieren Sie die Unterweisungen schriftlich!