Als Berufserkrankung anerkannt
So wurden bei einem 48-Jährigen eine durch Tonerstaub aus Laserdruckern und Kopierern hervorgerufene allergisch bedingte Atemwegserkrankung und Schnupfen gemäß der Berufskrankheiten-Verordnung anerkannt. Ursächlich für diese Erkrankung waren die unzureichende Reinigung und Wartung der Kopiergeräte.
Das sind die Erkrankungssymptome
Kopierer-Toner enthalten verschiedene gesundheitsschädliche Chemikalien. Harmloser Dauerschnupfen, Reizungen der Schleimhäute, insbesondere der Nase und tieferen Atemwege sowie der Augenbindehaut, aber auch unspezifische Krankheitssymptome wie Abgeschlagenheit, Gliederschmerzen und leichtes Fieber können Anzeichen dafür sein, dass der Körper auf den Toner reagiert.
Damit die Belastung Ihrer Kolleginnen und Kollegen durch Tonerstaub auf ein Minimum reduziert wird, ist es sinnvoll, insbesondere Kopierer mit hoher Kopierleistung in separaten Kopierräumen aufzustellen.
Zudem sollten Sie alle Mitarbeiter über gewisse Risiken und Verhaltensweisen aufklären und für jeden Kopierer eine verantwortliche Person.
Benennen Sie verantwortliche Personen
Selbst Routinetätigkeiten wie Nachfüll- und Wartungsarbeiten und das Beheben kleiner Betriebsstörungen sollten Sie nicht dem Zufall überlassen. Benennen Sie für jedes Kopiergerät eine verantwortliche Person (ggf. mit Stellvertreter), die von einem Servicetechniker des Geräteherstellers in
- die sachgerechte Gerätebenutzung,
- die Durchführung regelmäßiger Nachfüll- und Wartungsarbeiten,
- die Behebung kleinerer Betriebsstörungen wie das Beseitigen eines Papierstaus eingewiesen wird.
Außerdem sollten Sie alle Mitarbeiter auf folgende 2 Punkte hinweisen:
1. Kopierarbeiten:
Lassen Sie beim Kopieren den Deckel geschlossen. Die ansonsten erzeugten „Trauerränder" führen zu einem unnötigen Tonerverbrauch und damit auch zu einer erhöhten Schadstoffabgabe sowie einer stärkeren Verschmutzung der Walzen.
Vermeiden Sie das Umblättern mit angefeuchtetem Finger, vor allem bei Thermopapieren.
2. Tonerwechsel (-nachfüllung):
Tragen Sie zum Nachfüllen von Tonerpulver oder Flüssigtoner die bereitgestellten Einweg- oder Haushaltshandschuhe. Dies ist beim Kartuschenwechsel nicht nötig. Vermeiden Sie ein Verschütten des Toners.
Beseitigen Sie verschüttetes Tonerpulver entsprechend den Hinweisen im Sicherheitsdatenblatt. Bei Trockentonern reicht es in der Regel aus, das Pulver mit einem feuchten Tuch aufzunehmen.
Ist Toner in die Augen gelangt, spülen Sie diese mindestens 10 Minuten lang mit Wasser. Suchen Sie bei anhaltenden Beschwerden einen Augenarzt auf. Falls Toner in den Mund gelangt ist, hilft Ausspülen mit großen Mengen kalten Wassers. Bei Unwohlsein sollte ein Arzt aufgesucht und diesem das Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.
Und achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsorgung von Tonerresten und -abfällen gemäß den Empfehlungen im Sicherheitsdatenblatt.