Nach Paragraph 5 Absatz 2 und 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sind Sie als Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur oder Händler dazu verpflichtet, die Marktaufsicht über fehlerhafte Produkte und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Anwendern und Verbrauchern zu unterrichten. Die Meldung an die Marktaufsichtsbehörden in Deutschland und darüber hinaus auch in die Vertriebsländer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist daher ein fester Bestandteil einer professionellen Rückrufplanung.
Im Fall einer Rückrufaktion steht für das Unternehmen viel auf dem Spiel. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Folgen oder darum, als verantwortungsbewusster Hersteller möglichst schnell und reibungslos Risiken und Gefahren für Anwender und Verbraucher abzuwenden. Mangelhafte und gefährliche Produkte können auch den guten Ruf eines Unternehmens vernichten. Professionelles Rückrufmanagement zielt deshalb darauf ab, ein negatives Image zu vermeiden und die wertvollen Beziehungen zu Geschäftspartnern, Investoren und Kunden zu schützen und zu erhalten. Nicht zuletzt müssen Aufwand und Kosten für den Produktrückruf minimiert werden. Das neue Rückruf-Formular der BAuA ist hierfür unverzichtbar.
Mit Hilfe des Formulars können Sie alle wichtigen Informationen und Daten sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner Originalform auf ihrer Internetseite. Als weiteren Service benachrichtigt die Bundesanstalt die zuständige Marktaufsichtsbehörde, da von dort aus unter Umständen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Damit können von Rückrufen betroffene Unternehmen davon ausgehen, ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllt zu haben. Alle Hersteller verbessern darum ihre Krisenbewältigung, wenn sie die Nutzung des Rückruf-Formulars in den internen Bestimmungen des hauseigenen Rückrufmanagements verbindlich vorsehen.
Weitere Informationen unter www.rueckrufe.de.