Frage: Bei Unterweisungen kann man leicht vom Thema abkommen, aber oft ist man sich hinterher auch nicht sicher, dass man an alles gedacht hat. Können Sie mir einen Leitfaden empfehlen, nach dem ich vorgehen sollte?
Antwort:
Wenn Sie Themen für Ihre Unterweisung sammeln, dann teilen Sie diese am besten in die drei Bereiche aktuell, allgemein und speziell ein. Denken Sie bitte auch darüber nach, ob Sie die folgenden Anregungen ergänzen können oder müssen.
Achten Sie bei der Unterweisung auf aktuelle Themen
Sie sollten in der Unterweisung möglichst aktuelle Themen ansprechen können, damit das Interesse der Teilnehmer nicht nachlässt. Solche Themen finden Sie, wenn Sie folgende Fragen beantworten:
- Gab es aktuelle Einträge im Verbandbuch, Unfallberichte oder Erkrankungen?
- Hat jemand gefährliche Situationen beobachtet und davon berichtet?
- Gibt es aktuelle Hinweise auf Risiken im Betrieb seitens der Mitarbeiter oder des Betriebsarztes?
- Gibt es passende Fälle, die unlängst durch die Presse gegangen sind?
- Hat die Berufsgenossenschaft auf aktuelle Probleme hingewiesen?
Unterweisung: Auch die Standards nicht vergessen
Die allgemeinen Themen sind die Standards, die Sie in Ihren Unterweisungen nicht ständig, aber regelmäßig behandeln sollten:
- Welchen Stellenwert hat der Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb?
- Welche Rechte und Pflichten haben die Mitarbeiter?
- Gibt es arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und wie ist damit umzugehen?
- Wie sind Erste Hilfe und Brandschutz organisiert?
- Wie müssen sich die Mitarbeiter bei Unfällen verhalten?
- Wie müssen sich die Mitarbeiter im Brandfall verhalten?
Unterweisung an die Arbeitsbedingungen anpassen
Die speziellen Themen ergeben sich aus den besonderen Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb:
- Sind an den Arbeitsplätzen besondere ergonomische Bedingungen zu beachten?
- Wie sind Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege geregelt?
- Ist bei Ihnen persönliche Schutzausrüstung erforderlich und wie ist damit umzugehen?
- Gibt es Maschinen, die Sie in der Unterweisung besprechen müssen?
- Gehen Sie mit Gefahrstoffen um und wie ist der Umgang geregelt?
- Welche Bestimmungen gelten in den Bereichen Lagerung und Auslieferung?
- Müssen Sie das Thema Ladungssicherung berücksichtigen?
- Bestehen besondere Lärmbelastungen?
- Bestehen besondere psychische Belastungen?
Wie Sie diese Themen für bestimmte Unterweisungen zusammenstellen, hängt natürlich auch davon ab, wen Sie unterweisen wollen, zum Beispiel
- Berufsanfänger oder neue Mitarbeiter als Erstunterweisung,
- Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz gewechselt haben,
- erfahrene Mitarbeiter als Wiederholungsunterweisung
- oder alle Mitarbeiter aufgrund aktueller Vorkommnisse.
Um Ihre Unterweisung zu dokumentieren, sollten Sie Datum und Ort, Anlass, Themen und Teilnehmer der Unterweisung schriftlich festhalten und alle Teilnehmer unterschreiben lassen.