Unterweisung: Untersuchung je nach Gerätegruppe
Da Atemschutzgeräte den Träger unterschiedlich belasten, werden die Geräte nach der BGI-G26 in 3 Gruppen eingeteilt, die sich nach deren Gewicht und Atemwiderstand (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand) richten. Für die Zuordnung des Atemschutzgeräts zu einer Gruppe ist die Überschreitung bereits eines der beiden Grenzwerte (Gerätegewicht oder Atemwiderstand) maßgebend. Die Belastung Ihrer Mitarbeiter durch die Geräte steigt von Gruppe 1 nach Gruppe 3 an.
Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg, geringe Atemwiderstände (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele:
- Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P 1 und P 2 und partikelfiltrierende Halbmasken;
- gebläseunterstützte Filtergeräte mit Volloder Halbmaske;
- Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft- Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Unterweisung: Verschiedene Geräteklassen
Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg, erhöhte Atemwiderstände (über 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele:
- Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P 3, mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen;
- Regenerationsgeräte unter 5 kg; Frischluft- Saugschlauchgeräte;
- Strahlenschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung mit Schlauch- bzw. Filtergeräten.
Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg, erhöhte Atemwiderstände (bis 6 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele:
- Frei tragbare Isoliergeräte, wie Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer);
- Regenerationsgeräte über 5 kg;
- Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der Gruppe 3.
Untwerweisung: Bei Manchen Geräten keine Untersuchung nötig
Tipp: Bei Geräten, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen, ist eine Eignungsuntersuchung nicht nötig. Dazu gehören z. B.
- Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte
- Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann, und
- Geräte der Gruppe 1, die weniger als eine halbe Stunde pro Tag genutzt werden.
Wichtig: Träger von Atemschutzgeräten müssen vor der ersten Anwendung und dann in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinisch untersucht werden. Der Arzt berücksichtigt bei der Untersuchung nicht nur die Gerätegruppe, sondern auch die Bedingungen am Arbeitsplatz, die Arbeitsschwere, das Klima und die Tragedauer des zu verwendenden Atemschutzgeräts.