Das Landesarbeitsgericht Mainz (LAG Mainz – 3 Sa 497/09) hat Anfang des Jahres entschieden, dass sich Berufskraftfahrer im Zweifel gegen die Anordnungen des Chefs entscheiden müssen, wenn sie bei deren Befolgen die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten können. Begründet hat das Gericht die Entscheidung damit, dass der Kraftfahrer keinesfalls mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung zu rechnen gehabt hätte, da die Rechtsordnung den rechtstreuen Arbeitnehmer schütze.
Geldbuße trifft allein den Kraftfahrer
Konkret hatte dies im verhandelten Fall zur Folge, dass der Berufskraftfahrer die Geldbuße – immerhin 8.600 EUR – alleine zahlen muss und er seinen Arbeitgeber dafür nicht haftbar machen kann. Auch wenn die Entscheidung des Gerichts wohl nicht anders hätte ausfallen können, geht sie wohl doch an der Realität in manchen Unternehmen vorbei, in denen die Kraftfahrer aus Termindruck dazu angehalten werden, es bei den Lenk- und Ruhezeiten nicht so genau zu nehmen.
Bestehen Sie auf Einhaltung der Lenk- und Pausenzeiten
Besser ist es, sich verantwortungsbewusst und fair gegenüber den eigenen Kraftfahrern zu verhalten und diese stattdessen sogar explizit dazu aufzufordern, sich an die Lenk- und Ruhezeiten zu halten.