Unterweisung: Sieben Sicherheitsregeln für Treppen
1. Ruhiges Gehen = sicheres Gehen.
Keine Stufen überspringen und stets nach vorne schauen: Es hat schon Knochenbrüche gegeben, weil jemand beim Treppensteigen eine SMS geschrieben hat! „Eingebaute“ Ablenkungen wie Plakate u. ä. im Treppenbereich entfernen – sie sind typische Unfallauslöser.
2. Den Handlauf benutzen.
Nur so kann man einen eventuellen Sturz abfangen oder schmerzliche Folgen mindern.
3. Treppen von Gegenständen freihalten.
Auch für Treppen gilt: Verkehrswege freihalten! Abgestellte Waren und Gegenstände bilden Stolperfallen.
4. Beim Tragen von Waren auf freie Sicht achten.
Wenn man durch vor sich hergetragene voluminöse Kartons nichts mehr sieht, gefährdet man sich und andere – besser 2-mal gehen! Sperrige und schwere Gegenstände besser zu zweit befördern.
5. Sicheres Schuhwerk tragen.
„High Heels“ sind sexy (sagen manche) – Gipsbeine sicher nicht. Hohe Absätze, Flip-Flops usw. haben sich bei der Auswertung des Unfallgeschehens als besonders unfallträchtig erwiesen. Wer viele Treppen steigen muss, sollte besser fest sitzende Schuhe mit flacheren Absätzen tragen.
Übrigens: Nach § 15 der BGV A 1 (Prävention) muss jeder Beschäftigte mit für seine Sicherheit sorgen – dazu gehören auch Schuhe, die keine Unfälle heraufbeschwören.
6. Treppenreinigung ohne Rutscheffekt.
Bei der Reinigung darauf achten, dass der Treppenbelag nicht zur Rutschbahn wird. Übermäßig aufgetragene Pflegemittel können auch nach dem Trocknen noch eine Glätteschicht hinterlassen. Weisen Sie das Reinigungspersonal deshalb an, Treppenreiniger nicht überzudosieren – Gebrauchsanleitungen beachten! Darüber hinaus sollten Reinigungsmaßnahmen mit Glättebildung möglichst außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen. Wo dies nicht möglich ist, müssen die Beschäftigten vorzugsweise durch geeignete Warnschilder, auf Glättegefahren hingewiesen werden.
7. Schäden sofort melden.
Weisen Sie die Kollegen darauf hin, dass sie jegliche Schäden an den Treppen im Betrieb Ihnen oder einer anderen dazu bestimmten Person sofort melden sollen, damit sie umgehend beseitigt werden. Dazu gehören z. B. heraus gebrochene Fliesen auf Stufen oder Treppenabsätzen, wackelige Geländer, hochstehende Ränder von Stufenbelägen, defekte Beleuchtungen usw.