Scheinbar nicht auszurotten ist die gefährliche Unsitte, Beschäftigte in unzulässigen ,,Beförderungsmitteln" auf hoch gelegene Arbeitsstellen zu hieven. Dies geschah auch bei Arbeiten auf dem Dach einer Siloanlage; 2 Monteure fanden dadurch den Tod. Wären die elementaren Sicherheitsregeln für die Benutzung von Personenaufnahmemitteln eingehalten worden, könnten sie heute noch leben.
Unterweisung: Gitterbox statt Personenaufnahmemittel ungeeignet
An der noch im Bau befindlichen Anlage waren die Verbindungsstege zwischen den Türmen zu montieren; außerdem musste das Dach abgedichtet werden. Für diese Aufgabe stand ein Fahrzeugkran bereit; ein geeignetes Personenaufnahmemittel fehlte jedoch. Also wurde improvisiert: eine Kartoffeldrahtgitterbox musste als Ersatz herhalten. Durch deren Aufnahmetaschen für die Gabeln eines Flurförderzeugs führten die Monteure je ein Hebeband, deren Enden sie mittels einer 4-strängigen Kette am Kranhaken anschlugen.
Unterweisung: Gitterbox kippte – Sturz aus 15 Metern Höhe
Der Fahrzeugkran beförderte das so vorbereitete Behältnis mit 4 Monteuren darin auf das Dach des Silos, wo 2 Arbeiter ausstiegen, um die Arbeiten am Verbindungssteg fortzusetzen. Die anderen beiden blieben zur Besichtigung der undichten Stelle in der Gitterbox. Plötzlich kippte vermutlich durch eine Gewichtsverlagerung die Öffnung der Gitterbox nach unten. Die beiden Monteure stürzten aus einer Höhe von etwa 15 Metern zu Boden und waren sofort tot.
Unterweisung: Vorsicht vor diesen vier tödlichen Fehlern
Diese Fehler erwiesen sich als ursächlich für den Unfall:
1. Personen dürfen durch einen Kran nur unter Einsatz geprüfter Personenaufnahmemittel transportiert werden niemals durch improvisierte Boxen u. Ä. Dies hätte bereits bei der Bestellung des Krans berücksichtigt werden müssen.
2. Zudem war die Box nicht kippsicher angeschlagen.
3. Schließlich hätte der Einsatz von Auffanggurten die sich sogar vor Ort befanden den Männern nach dem Absturz das Leben gerettet.
4. Auch der Kranführer war mit schuld: Er hätte wissen müssen, dass der Transport der Männer in dem unsicheren Beförderungsmittel verboten war.