In der ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ geht es um die Maßnahmen, die Sie und Ihre Kollegen ergreifen müssen, um sich zu schützen. Ein passendes Einstiegsthema für Ihre Unterweisung ist die Frage, wie eine Absturzkante definiert ist. Dazu enthält die ASR A2.1 einige aufschlussreiche Abbildungen.
Für Gefährdungen durch Absturz sind folgende Kriterien entscheidend: Absturzhöhe, die Art und Dauer der Tätigkeiten sowie die körperliche Belastung, der Abstand von der Absturzkante und die Beschaffenheit des Standplatzes und der Standfläche. Außerdem spielt es eine Rolle, was sich unterhalb der Absturzkante befindet und welche äußeren Umstände hinzukommen.
Eine Gefährdung durch Absturz besteht bereits ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter!
Die folgenden Maßnahmen sollten Sie in Ihrer Unterweisung besprechen – wie üblich gehen bauliche und technische Schutzmaßnahmen vor:
- An erster Stelle stehen Absturzsicherungen.
- Wenn Absturzsicherungen nicht einsetzbar sind, dann müssen Ihre Kollegen für Auffangvorrichtungen sorgen.
- Kommen weder Absturzsicherungen noch Auffangvorrichtungen in Frage, müssen Ihre Kollegen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) benutzen.
- Ausnahmen davon sind nur in Einzelfällen unter ganz bestimmten Bedingungen zulässig.
Um Ihre Kollegen vor herabfallenden Gegenständen zu schützen, bestimmt die ASR A2.1 folgende Maßnahmen:
- Fußleisten, Schutzwände, Schutzgitter oder vergleichbare Einrichtungen sind nötig, wenn nicht baulich verhindert werden kann, dass Gegenstände herabfallen.
- Schutzeinrichtungen wie Schutzdächer oder Fangnetze kommen in Betracht, wenn die Maßnahmen unter 1. nicht machbar sind.
- Wenn 1. und 2. nicht gehen, müssen Ihre Kollegen den Gefahrenbereich zeitlich-organisatorisch trennen, absperren, kennzeichnen und überwachen, zum Beispiel durch Warnposten.
- Erst wenn Punkte 1. bis 3. entfallen, kommt PSA ins Spiel, wenn diese nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, und auch darin müssen Sie Ihre Kollegen unterweisen.
Weisen Sie außerdem auf folgende Vorgaben zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen hin:
- Die Schutzeinrichtungen unter Punkt 1. müssen für den Zweck geeignet sein, also herabfallende Gegenstände auch wirklich auffangen können.
- In tiefer gelegenen Arbeitsbereichen müssen Ihre Kollegen Gefährdungen durch Flüssigkeiten oder Schüttgüter vorbeugen, zum Beispiel durch Auffangwannen.
- Auch nicht geschlossene Böden wie zum Beispiel Gitterroste dürfen tiefer gelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege nicht gefährden.
Je nach Bedarf können Sie in Ihrer Unterweisung folgende Themen der ASR A2.1 vertiefen:
- Sicherung an Absturzkanten, Bodenöffnungen oder Wandöffnungen
- Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern und nicht durchtrittsichere Dächer und Bauteile