Ihre Sorgfaltspflicht als Unternehmen: Überprüfen Sie Ihre Entsorger

Als Abfallerzeuger haben Sie die Pflicht, den Entsorgungsweg Ihrer Abfälle bis zum Schluss zu überwachen. Doch oft fällt bereits der erste Schritt schwer: die Überwachung des beauftragten Entsorgungsunternehmens. Denn jeder Abfallbeauftragte sollte die von ihm beauftragten Entsorger regelmäßig überprüfen oder auditieren. Doch wie gelingt dies am besten?
Inhaltsverzeichnis

Als Abfallbeauftragter haben Sie sicher schon einmal eine Führung durch ein Entsorgungsunternehmen genießen dürfen. Und natürlich war dies in den meisten Fällen auch beeindruckend und oft aufschlussreich und so vertrauenserweckend, dass einer Beauftragung des Entsorgers nichts mehr im Weg stand.

Aber haben Sie bei dieser Gelegenheit das Entsorgungsunternehmen auch systematisch und strukturiert nach Ihren Anforderungen durchleuchtet? Meine Erfahrung zeigt, dass die auf Einladung der Entsorger stattfindenden Exkursionen meist nur die technischen Besonderheiten der Anlagen zeigen, weniger aber die organisatorischen Hintergründe, die einen rechtskonformen Betrieb sichern sollen. Doch genau die sind zur Wahrung Ihrer Verantwortung als Abfallerzeuger ebenfalls wichtig und einer Prüfung wert.

Für ein solches Audit, das nach unserer Erfahrung jeder Entsorger gerne über sich ergehen lässt, bieten sich zwei unterschiedliche Wege an.

Prüfung des Genehmigungsstatus des Entsorgers bzw. seiner Anlage

Nahezu jede Entsorgungsanlage wird auf Basis unterschiedlicher Genehmigungen betrieben, die allesamt verschiedene Bestimmungen enthalten, unter denen die Entsorgungstätigkeit zu erfolgen hat. Genehmigungsbescheide oder – falls keine wesentlichen Emissionen der Anlage zu erwarten sind – Feststellungsbescheide geben immer Aufschluss darüber, welche Bestimmungen dem Betrieb der Anlage zugrunde liegen. Eine Auditierung des Entsorgers könnte dann damit beginnen, zu besprechen, wie diese Bestimmungen im Einzelnen umgesetzt und die Einhaltung der Bestimmungen gewährleistet wird. Die Antworten hierauf geben einen tiefen Einblick in die Geschäftstätigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Entsorgungsunternehmens.

So finden sich im Genehmigungsbescheid beispielsweise unter den Nebenbestimmungen in der Regel auch Vorgaben zum Arbeitsschutz. Oft wird gefordert, bei Bedarf eine Arbeitsbereichsanalyse durchzuführen. In solch einem Fall sollten Sie fragen, ob und wie diese durchgeführt wurde, mit welchem Ergebnis, ob Gefährdungsbeurteilungen erstellt wurden, und, wenn nein, mit welcher Begründung etc. Lassen Sie sich auch Dokumente vorlegen, die das Besprochene nachweisen können.

Hinweis: Unternehmen, die die Nebenbestimmungen Ihres Genehmigungsbescheides

Betrachtung der Zulassungsvoraussetzung für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB)

Auch Entsorger, die kein aktuelles EfB-Zertifikat vorweisen können, sollten die Voraussetzungen für ein solches Zertifikat erfüllen. EfB-zertifizierte Unternehmen müssen die Einhaltung dieser Voraussetzungen in jedem Fall nachweisen können. Natürlich können und müssen Sie als Abfallbesitzer einen beauftragten Entsorger nicht so intensiv prüfen, wie dies ein EfB z. B. bei Subunternehmen gemäß der EfbV machen muss. Folgende Punkte sollten Sie aber im Rahmen eines Audits immer prüfen:

  • Gibt es Zertifizierungen von Qualitätsmanagement-Systemen (z. B. nach DIN EN ISO 9000ff, QMS für Entsorgungsfachbetriebe)?
  • Liegt eine Validierung/Zertifizierung von Umweltmanagement-Systemen nach EG Öko-Audit-Verordnung oder gemäß ISO 14001 vor?
  • Ist der Betrieb als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/ AbfG oder entsprechend der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) anerkannt?
  • Wurden branchenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen für Verwertungsbetriebe durchgeführt, z. B. Zertifizierung von Elektronikschrottverwertern nach ZVEI/VDMA, Lizenzieren von Altautoverwertungsbetrieben nach herstellerspezifischen Anforderungen, Zertifizierung von Altreifenverwertern nach Kriterien von BRV/TÜV Rheinland?

Ziel eines solchen Audits ist die Prüfung der Übereinstimmung von Zertifizierungsvoraussetzungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Doch leider erfordert eine solche Vorgehensweise tiefe Kenntnisse der Managementsysteme und eine entsprechend aufwendige Vorbereitung.

Hinweis: Diese Vorgehensweise zeigt ebenfalls, ob der Betrieb seine Verantwortung ernst nimmt und die Abläufe strukturiert und systematisch organisiert sind. Andererseits sind Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme in der Regel rechtlich nur wenig verbindlich. Deshalb sollte eine Prüfung des Genehmigungsstatus immer an erster Stelle stehen.

So führen Sie Ihr Entsorgeraudit in freundlicher und entspannter Atmosphäre durch und erzielen belastbare Ergebnisse


Bitten Sie Ihren Entsorger immer rechtzeitig vor einer Zusammenarbeit um ein klärendes Gespräch mit der Betriebsführung, um Ihnen die Entscheidung einer Auftragsvergabe zu erleichtern. Er kennt Ihre Verantwortung als Abfallerzeuger oder -beauftragter und wird sich Ihren Fragen gerne stellen. Lassen Sie sich aber nicht mit der Teilnahme an einer regelmäßig stattfindenden öffentlichen Betriebsführung für einen größeren Personenkreis abspeisen. Die Beantwortung Ihrer Fragen benötigt Zeit und ein ruhiges Besprechungsumfeld.

Versuchen Sie immer, alle Aspekte der Checkliste abzuarbeiten. Das kann durchaus mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Diese Zeit ist aber gut investiert, wenn Sie eine längerfristige Zusammenarbeit bei der Entsorgung von Abfällen planen. Selbstverständlich können einzelne Punkte der Checkliste auch mal übersprungen werden, wenn sie für den betreffenden Abfall ohne Relevanz sind. Trotzdem empfiehlt sich eine komplette Bearbeitung der Liste, um bei späteren Entsorgungsaufträgen anderer Abfälle das Audit nicht zwischen den Auditintervallen nochmals zusätzlich durchführen zu müssen.

Die Audits sollten Sie im 3-jährigen Rhythmus wiederholen, um auch rechtliche Entwicklungen und sonstige Änderungen zuverlässig abdecken zu können.

Hinweis: Begegnen Sie Ihren Gesprächspartnern stets auf Augenhöhe. Sie streben eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung an, in der beide Parteien mit dem nötigen gegenseitigen Respekt agieren und auftreten.

Dies führt zu einem vertrauensvollen Verhältnis, das einen stressfreien und angenehmen Entsorgungsablauf gewährleistet.