Schneller abschreiben – schneller Geld sparen

Die Abschreibung von teuren Anschaffungen für den Betrieb ist für viele Selbstständige ein Buch mit sieben Siegeln. Kein Wunder, dass hier viele Fehler gemacht werden.

Die Abschreibung von teuren Anschaffungen für den Betrieb ist für viele Selbstständige ein Buch mit 7 Siegeln. Kein Wunder, dass hier viele Fehler gemacht werden. Wer es richtig macht und alle Möglichkeiten nutzt, kann immer wieder viel Liquidität gewinnen. Typische ist die Frage eines Lesers, die mich vor wenigen Tagen erreichte. Es handelt sich um einen Leser, der jetzt zum Ende des Jahres seine Steuererklärung abgibt, weil er die Fristverlängerung nutzt. Hier die Frage und die Antwort:

Büromöbel degressiv abschreiben?

Frage: Ich habe mir Anfang 2009 neue Büromöbel angeschafft. In der Steuererklärung 2009, die ich jetzt abgebe, muss ich die Abschreibung dafür berücksichtigen. Ein Bekannter hat mir gesagt, ich sollte die Möbel auf jeden Fall degressiv abschreiben. Dann könnte ich Steuern sparen. Was das genau bedeutet und wie ich das anstelle, konnte mein Bekannter mir aber nicht genau erklären. Können Sie mir einen kurzen Überblick geben?

Degressive Abschreibung bringt Ihnen mehr Liquidität

Ihr Bekannter hat Recht. Mit der degressiven Abschreibung gewinnen Sie mitunter einen kräftigen Liquiditätsvorteil – Sie sparen also schneller Steuern! Darum geht es: Wie Sie wahrscheinlich wissen, müssen Sie größere Anschaffungen für Ihren Betrieb über mehrere Jahre nach den AfA-Tabellen abschreiben. Im Jahr 2009 betrifft das alle Anschaffungen ab 1.000 € (ab 2010 wahlweise auch schon Anschaffungen ab 410 €). In den AfA-Tabellen ist für alle üblichen Wirtschaftsgüter die maßgebliche Nutzungsdauer festgelegt. Die Büromöbel, die Sie sich 2009 angeschafft haben, müssen Sie danach über lange 13 Jahre abschreiben. Erstmals für das Steuerjahr 2009 haben Sie im Zuge des Konjunkturpakets wieder die Wahl zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung:

Lineare Abschreibung versus degressive Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung schreiben Sie über die gesamte Nutzungsdauer pro Jahr jeweils einen gleichbleibenden Teil der Anschaffungskosten ab. Bei Ihren Büromöbeln z. ?B. machen Sie 13 Jahre lang jeweils ein Dreizehntel der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben geltend. Bei der degressiven Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag mit einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert berechnet, sodass der Betrag jährlich abnimmt. Dieser Satz beträgt 25 % – höchstens jedoch das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung.