Abschreibung oder Leasing: So rechnen Sie zu Ihren Gunsten

Immer wenn Sie einen Gegenstand für Ihren Betrieb anschaffen, muss dieser abgeschrieben werden. Eine Alternative hierzu ist der Mietkauf, also das Leasing von Betriebseinrichtung, Maschinen, Fahrzeugen etc. Das kann mitunter günstiger ausfallen als die jeweilige Abschreibung.
Inhaltsverzeichnis

Der direkte Vergleich: Leasing oder Abschreibung

Vor größeren Anschaffungen empfiehlt es sich daher, beide Varianten genau durchzurechnen, damit Sie sich wohlüberlegt für die günstigere Lösung entscheiden können.

Pro: Die Vorteile vom Leasing 

  • Liquidität bleibt erhalten. Es entstehen keine hohen Anschaffungskosten, die über 3 Jahre abgeschrieben werden müssen.
  • Anfallende Kosten (Leasingraten) sind sofort in voller Höhe absetzbar.

    Beispiel: Für einen PC, den Sie im Dezember 2016 kaufen, können Sie nur 1/12 der jährlichen Abschreibungsrate in Ihrer Steuererklärung für 2016 ansetzen. Leasen Sie den PC zum gleichen Datum, können Sie die vereinbarte Leasingsonderzahlung in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend machen. Hier bietet sich Ihnen eine gute Möglichkeit, kurzfristig Steuern zu sparen.
  • Sie verfügen stets über aktuelle Geräte. Leasingverträge werden üblicherweise mit wenigen Jahren Laufzeit geschlossen. An deren Ende schließen Sie einfach einen neuen Vertrag über ein produktionsfrisches Gerät und bleiben so auf dem aktuellen Stand der Technik. 

Kontra: Die Nachteile vom Leasing

  • Die Summe der Leasingraten übersteigt den eigentlichen Kaufpreis der Ware.
  • Sie sind über die gesamte Laufzeit vertraglich gebunden. Ein Ausstieg aus dem Leasingvertrag ist schwierig und mit Mehrkosten verbunden.

Kauf oder Leasing: Wie Sie entscheiden

Ein offenkundiger Nachteil des Leasings ist die Höhe der Raten im Vergleich zum Anschaffungspreis.

Dieser Nachteil wird aber vielleicht marginal, falls mehrere Anbieter im Konkurrenzkampf versuchen, mit immer günstigeren Angeboten zu locken. Eine eventuelle Bearbeitungsgebühr dürfen Sie trotz vollmundiger Angebote jedoch nicht außer Acht lassen.

Selbst wenn in einem solchen Fall das Leasing unter dem Strich noch unwesentlich teurer als eine Anschaffung per Kauf bleibt, so wiegen Liquiditäts- sowie Steuervorteile der Mietkauf-Alternative dies schnell wieder auf. Solch ein strategischer Vorteil ist für Sie als Selbstständigen nicht zu verachten.

Tipp: Setzen Sie die für Sie in Frage kommenden Zahlen und Daten in das Beispiel unten ein, um zur richtigen unternehmerischen Entscheidung zu gelangen.

Beispielrechnung: Abschreibung oder Leasing?

Ein Selbstständiger benötigt im Januar 2016 ein aktuelles und leistungsfähiges Notebook. Der Fachhändler erstellt ihm Angebote, sowohl für Kauf als auch für Leasing. Der Kaufpreis beträgt 1.340,91 € (netto, ohne Umsatzsteuer).

Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über 25 Monate. Die Leasingraten betragen monatlich 53,64 € (Kaufpreis ÷ 25 Monate), bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Bearbeitungspauschale von 70 € erhoben. 

 KaufLeasing
2016: AusgabenKaufpreis 1.340,91 €12 × 53,64 € + Pauschale 70 € = 713,68 €
2016: als Betriebsausgaben absetzbarAfA (1.340,91 € ÷ 36 × 12) = 446,97 €713,68 €
2016: Steuerersparnis (30%Steuersatz)134,09 €214,10 €
2017: Ausgaben0,00 €12 × 53,64 € = 643,68 €
2017: als Betriebsausgaben absetzbarAfA (1.340,91 € ÷ 36 × 12) = 446,97 €643,68 €
2017: Steuerersparnis (30%Steuersatz)134,09 €193,11 €
2018: Ausgaben0,00 €1 × 53,64 € 53,64 €
2018: als Betriebsausgaben absetzbarAfA (1.340,91 € ÷ 36 × 12) = 446,97 €53,64 €
2018: Steuerersparnis (30%Steuersatz)134,09 €16,09 €

Für Leasing spricht in diesem Fall:

  • Bereits im Jahr der Anschaffung können Sie deutlichmehr steuerlich absetzen.
  • Gleichzeitig behalten Sie in diesem Jahr mehr liquide Mittel im Betrieb, weil Sie im Gegensatz zum Erwerb des Notebooks nicht die gesamte Summe auf einen Schlag zahlen müssen.

Für Kauf spricht in diesem Fall:

  • Unter dem Strich ist der Kauf im Vergleich zu den Kosten während der Laufzeit günstiger.
  • Die Kaufvariante kommt also dann für Sie in Frage, wenn Sie aktuell keine zusätzliche Steuerersparnis brauchen.