Abschreibung: Definition, Arten und Methoden

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Abschreibungen sind ein wichtiges Instrument der Buchhaltung beziehungsweise des Rechnungswesens eines jeden Unternehmens. Wie Unternehmen Wirtschaftsgüter absetzen können, welche Abschreibungsarten und Abschreibungsmethoden es gibt und welche Nutzungsdauer bei Abschreibungen angesetzt werden kann, erfahren Sie im folgenden Artikel. Außerdem wird erklärt, wie die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden können und wie Abschreibungen in der Buchhaltung kontiert werden.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Abschreibungen? 

Abschreibungen können als Kosten für ein Unternehmen definiert werden, die entstehen, wenn Vermögenswerte oder Wirtschaftsgüter im Laufe der Zeit an Wert verlieren. Abschreibungen werden häufig bei der Anschaffung von Sachanlagen wie Maschinen und Fahrzeugen oder bei Immobilien vorgenommen. Demnach gehören Abschreibungen zu jedem Finanz- und Steuer-Bereich eines Unternehmens.

Die Höhe der Abschreibungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Lebensdauer des Gegenstands, der abgeschrieben wird, der Abschreibungsmethode und vom Zeitraum, in dem die Abschreibung vorgenommen wird. Abschreibungen können als Steuerabzug geltend gemacht werden und wirken sich steuermindernd aus. 

Wann treten Abschreibungen im Unternehmen auf? 

Unternehmen müssen auf globalisierten Märkten wettbewerbsfähig sein. Hierfür benötigen Betriebe nicht nur innovative Produkte, sondern ebenfalls moderne Maschinen, Fahrzeuge und viele weitere Wirtschaftsgüter wie aktuelle Software und Bürokommunikationstechnik. Alle diese Wirtschaftsgüter müssen vom Unternehmen gekauft werden und mindern den Unternehmensgewinn. Gleichzeitig ist der Wertverlust bei vielen Anschaffungen durch Abnutzung oder aufgrund innovativer Nachfolgeprodukte enorm. Vor allem Maschinen, Fahrzeuge und digitale Informationstechnik verliert innerhalb von Monaten oder wenigen Jahren massiv an Wert. 

Dieser Wertverlust wird vom Gesetzgeber durch das Instrument der Abschreibung honoriert. Immer dann, wenn ein Vermögensgegenstand im Unternehmen an Wert verliert, kann dieser Wertverlust durch eine Abschreibung kompensiert werden. Durch die Abschreibungen wird der Buchwert eines Vermögensgegenstands an den tatsächlichen Wert angepasst. Durch die Abschreibung können Unternehmen ihren Gewinn realistisch ermitteln und Abschreibungen in die finanzielle Planung einbeziehen. 

Abschreibungen werden grundsätzlich in einer festgelegten Abschreibungsperiode vorgenommen. Die Dauer der Abschreibungsperiode hängt von der Art des Vermögensgegenstands ab. 

Was sind die Ursachen von Abschreibungen? 

Jedes Produkt hat einen definierten Lebenszyklus. Durch die fortlaufende Nutzung verschleißen Maschinen, Geräte und andere Wirtschaftsgüter in Unternehmen. Diesem Umstand trägt der Gesetzgeber Rechnung und erlaubt es Unternehmen, den Wertverlust durch eine Abschreibung zu kompensieren.

Typische Gründe und Ursachen für einen Wertverlust und somit einer Abschreibung sind: 

  • Veränderung der Marktbedingungen: Fallen die Marktpreise, verlieren gebrauchte Wirtschaftsgüter ebenfalls an Wert,
  • Verschleiß und Alterung: Verschleißerscheinungen bis hin zum Totalverlust führen zu Wertverlust,
  • Technologische Veränderungen führen dazu, dass ältere Produkte an Wert verlieren,
  • Geänderte politische Rahmenbedingungen, beispielsweise neue Steuergesetze, können zum Wertverlust beitragen. 

Welche Wirtschaftsgüter müssen abgeschrieben werden? 

Alle Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören, müssen auf Grundlage des § 7 des Einkommensteuergesetzes (EstG) abgeschrieben werden: 

„Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt.“ 

Wie wirken sich Abschreibungen auf den Unternehmensgewinn oder die Bilanz aus? 

Abschreibungen wirken sich als gewinnmindernde Aufwendungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aus. Durch Abschreibungen wird der Gewinn reduziert und die Steuerlast gesenkt. In der Bilanz wirken sich Abschreibungen negativ aus, da sie den Wert eines Vermögensgegenstandes oder einer betrieblichen Anlage reduzieren. Durch Abschreibungen wird der Buchwert des Unternehmens verringert und der Abschreibungsbedarf wird in der Abschreibungsplanung berücksichtigt.

Was sind die Vorteile von Abschreibungen für Unternehmen?

Der größte Vorteil von Abschreibungen liegt in der Reduktion der steuerlichen Belastung eines Wirtschaftsbetriebes – und das auf legale Weise. Weitere Vorteile:

  • Steuerliche Vorteile: Abschreibungen verringern den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens. Dadurch zahlen Unternehmen weniger Einkommensteuer, was ihre finanzielle Flexibilität erhöht und das verfügbare Kapital für andere betriebliche Bedürfnisse freisetzt.
  • Liquiditätserhaltung: Die Verteilung der Kosten über mehrere Jahre hilft Unternehmen, ihre Liquidität zu bewahren. Anstatt große Geldbeträge für den Kauf von Vermögenswerten auf einmal auszugeben, können sie diese Kosten im Laufe der Zeit abschreiben, was die Liquidität für laufende Betriebsausgaben sicherstellt.
  • Anreiz zur Investition: Abschreibungen können Unternehmen ermutigen, in neue Anlagen und Technologien zu investieren, da sie die steuerlichen Auswirkungen dieser Investitionen abmildern. Dies fördert die Modernisierung und den Wettbewerbsvorteil.

Welche Arten von Abschreibungen gibt es? 

Im Steuerrecht unterscheidet man zwischen der planmäßigen (AfA) und der außerplanmäßigen Abschreibung (AfAa):

  • Die außerplanmäßige Abschreibung wird im § 253 HGB beschrieben. Die außerplanmäßige Abschreibung erfolgt als unvorhergesehene Kostensenkungsmaßnahme. Diese Art der Abschreibung wird durchgeführt, wenn ein Unternehmen feststellt, dass einige seiner Anlagegüter weniger wert sind als ursprünglich angenommen. Die außerplanmäßige Abschreibung kann auch als Sonderabschreibung bezeichnet werden.
  • Die planmäßige Abschreibung ist hingegen die übliche Abschreibungsmethode, bei der ein Unternehmen festgelegte Beträge von seinem Jahresgewinn abschreibt. Diese Art der Abschreibung kann auch als Planabschreibung bezeichnet werden. 

Welche Abschreibungsmethoden kann man unterscheiden?  

Im deutschen Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von möglichen Abschreibungsmethoden. Die wichtigsten vier Möglichkeiten, Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind: 

  • Lineare Abschreibung: Bei der linearen Abschreibung wird ein Wirtschaftsgut gleichmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben, beispielsweise 10 % pro Jahr bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren
  • Degressive Abschreibung: Bei der degressiven Abschreibung, die ebenfalls als Buchwertabschreibung bekannt ist, wird ein vorab definierter prozentualer Abschreibungsanteil angesetzt. Die Höhe der Abschreibung reduziert sich mit der Nutzungsdauer
  • Abschreibung kurzlebiger Wirtschaftsgüter: Kurzlebige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert von bis zu 800 Euro netto, sowie IT-Equipment und Smartphones in unbegrenzter Höhe
  • Abschreibung nach Leistung: Kann in begründeten Fällen herangezogen werden, wenn ein Wirtschaftsgut einer schnelleren Wertminderung durch Abnutzung unterliegt, als in den AfA-Tabellen verankert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Omnibus in den ersten Wirtschaftsjahren eine deutlich höhere Kilometerleistung aufweist als geplant. 

Die lineare Abschreibung, bei der gleichmäßige Beträge über die gesamte Nutzungsdauer abgesetzt werden, ist die aktuell gültige Abschreibungsart für allgemeine Wirtschaftsgüter, da der Gesetzgeber im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert, wie in der Buchhaltung eine Abschreibung für Abnutzung angesetzt werden kann. 

Welche Gegenstände können mit welcher Abschreibungsmethode abgeschrieben werden?

Was und mit welcher Bemessungsgrundlage mit den verschiedenen Abschreibungsmethoden abgeschrieben werden kann, zeigt die folgende Tabelle:

BezeichnungWas kann abgeschrieben werden? Bemessungsgrundlage
Lineare AbschreibungUnbewegliche und bewegliche WirtschaftsgüterAnschaffungskosten oder Herstellungskosten
Degressive AbschreibungBewegliche, abnutzbare WirtschaftsgüterAnschaffungskosten oder Herstellungskosten
Abschreibung kurzlebiger WirtschaftsgüterBewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter                Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
Abschreibung nach LeistungBewegliche Wirtschaftsgüter, die dem Anlagevermögen zugerechnet werdenAbhängig von der außergewöhnlichen Nutzung mit Nachweis

Der § 7 EStG wurde aufgrund der Corona-Pandemie um einen wichtigen Passus ergänzt. Er erlaubt es Betrieben, bewegliche Güter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2023 angeschafft oder hergestellt worden sind, degressiv bis zur 2,5-fachen linearen Abschreibung abzusetzen. Der Wechsel der Abschreibungsmethode hat den Vorteil, dass die Steuerlast in den wirtschaftlich schwierigen Jahren durch Abschreibung gedrückt werden kann. 

Wie werden Abschreibungen berechnet? 

Zur Berechnung von Abschreibungen werden die folgenden zwei relevanten Rechengrößen herangezogen: die Anschaffungskosten und die Nutzungsdauer. Die Höhe der Abschreibung ergibt sich in der Regel durch die Berücksichtigung dieser beiden Werte in Bezug auf die jeweilige Abschreibungsmethode.

Zur Verdeutlichung der Berechnung folgt ein Beispiel anhand der linearen Abschreibung.

Wie wird die lineare Abschreibung berechnet?

Die Abschreibungshöhe bei einer linearen Abschreibung kann mit folgender Formel berechnet werden: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = Abschreibungshöhe. Das Wirtschaftsgut wird also gleichmäßig mit demselben Betrag über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Beispiel: Ein Unternehmen aus dem Baugewerbe hat im Jahr 2021 einen Tieflader gekauft. Das Fahrzeug hat 50.000 Euro gekostet und wird linear über 8 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungshöhe ergibt sich durch folgende Rechnung: 50.000 / 8 = 6.250. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt somit 6.250 Euro.

Insgesamt über die 8 Jahre Nutzungsdauer ergeben sich die folgenden Abschreibungsbeträge:

JahrBuchwertAbschreibungRestwert
202150.000 Euro6.250 Euro43.750 Euro
202243.750 Euro6.250 Euro37.500 Euro
202337.500 Euro6.250 Euro31.250 Euro
202431.250 Euro6.250 Euro25.000 Euro
202525.000 Euro6.250 Euro18.750 Euro
202618.750 Euro6.250 Euro12.500 Euro
202712.500 Euro6.250 Euro6.250 Euro
20286.250 Euro6.250 Euro0 Euro

Nach der allgemeinen Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle ist der Tieflader nach 8 Jahren komplett abgeschrieben und hat aufgrund der angenommenen Wertminderung einen Restwert von 0 Euro. Trotz des Buchhaltungswertes kann der Tieflader weiterhin im Betrieb genutzt werden. 

Doch wie werden die Nutzungsdauer sowie die Anschaffungskosten berechnet?

Wie wird die Nutzungsdauer bei Abschreibungen ermittelt? 

Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes kann nicht frei gewählt werden. Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet sich grundsätzlich nach der Abnutzung. Abhängig vom Gegenstand ist die gewöhnliche Wertminderung unterschiedlich. Je nach Branche und Anlagegut ergibt sich also eine unterschiedliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern, die die Abschreibungsdauer beeinflusst. 

Der Gesetzgeber hat in den sogenannten AfA-Tabellen (Abschreibung für Abnutzung) im Detail festgelegt, welche Wirtschaftsgüter in welcher Höhe und in welchem Zeitraum abgesetzt werden können.  Das Bundesministerium der Finanzen dokumentiert auf seinen Seiten die Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter aus unterschiedlichen Branchen. 

Die Nutzungsdauer für unbewegliches Anlagevermögen wie Hallen oder Häuser, Betriebsanlagen, Grundstückseinrichtungen und Fahrzeuge ist ebenfalls in AfA-Tabellen dokumentiert. Eine Halle in Leichtbauweise kann beispielsweise über 14 Jahre abgeschrieben werden. Die Kosten für einen Brunnen auf einem gewerblichen Grundstück können ebenso wie eine Photovoltaikanlage über 20 Jahre abgesetzt werden. Omnibusse haben eine allgemeine Nutzungsdauer von 9 Jahren, Motorräder, Motorroller und Fahrräder von 7 Jahren. 

 Die folgende Tabelle zeigt, welche Nutzungsdauer bei verschiedenen Anlagegüter gelten. Die gesamte AfA-Tabelle kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen im Detail eingesehen werden.  

BrancheAnlagegutNutzungsdauer
BaugewerbeSteinbrecher und -mühlen10 Jahre
BaugewerbeTieflader8 Jahre
Brot- und BackwarenindustrieGemauerte Öfen20 Jahre
Brot- und BackwarenindustrieKaffeeautomaten5 Jahre
Energie- und WasserversorgungDampferzeugungsanlagen15 Jahre
Energie- und WasserversorgungRaffinations- undDestillationsanlagen10 Jahre
FischverarbeitungsindustrieFischentgrätungsmaschinen7 Jahre
FischverarbeitungsindustrieLastkraftwagen4 Jahre
BekleidungsindustrieStaffiermaschinen5 Jahre
BekleidungsindustriePerforiermaschinen10 Jahre

Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern

Während Sachanlagen wie Maschinen oder Fahrzeuge in der Regel über mehrere Jahre abgeschrieben werden, können digitale Wirtschaftsgüter wie Computer, Hardware, Software oder Drucker sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. 

Was sind die AfA-Tabellen? 

Die AfA-Tabellen des Bundesministeriums für Wirtschaft sind Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagevermögen und Umlaufvermögen zu schätzen. Alle in den Tabellen enthaltenen Werte beruhen auf Erfahrungswerten. Sie stellen keine bindende Rechtsnorm dar, da im Einzelfall und mit Begründung von ihnen abgewichen werden kann. Dies geschieht, indem dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt wird, dass eine abweichende Absetzung für Abnutzung eines Wirtschaftsgutes vorgenommen wird, da der tatsächliche Wertverlust höher oder niedriger ist. Das zuständige Finanzamt prüft die Eingabe und genehmigt den Abschreibungsvertrag oder lehnt ihn ab. 

Wie werden die Anschaffungskosten berechnet? 

Zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes zählen alle Aufwendungen, die für den Erwerb anfallen. Wird im Unternehmen beispielsweise eine Maschine für einen Endpreis von 27.500 Euro angeschafft, können die folgenden reellen Anschaffungskosten kalkulatorisch eingepreist werden:

Herstellungskosten27.500,00 Euro 
Anschaffungspreisminderung Rabatt 5 %1.375,00 Euro26.125,00 Euro
Anschaffungspreisminderung Skonto 3 %783,75 Euro 
  25.341,25 Euro
Anschaffungsnebenkosten 500,00 Euro
Transportkosten 1.500,00 Euro
Aufwand für betriebsbereiten Zustand 250,00 Euro
Anschaffungskosten (Handels- und steuerrechtlich) 27.591,25 Euro

Bei einer linearen Abschreibung von 10 Jahren kann die Maschine pro Jahr mit 2.759,13 Euro abgeschrieben werden.

Kann eine Abschreibungsmethode nach dem Kauf des Wirtschaftsgutes gewechselt werden? 

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Abschreibungsmethoden nach der Anschaffung ausschließlich im Einzelfall und in engen und begründbaren Grenzen möglich. Ausgeschlossen ist nach § 7 EStG die Änderung von der linearen zur degressiven Abschreibung für Abnutzung. Eine Adaption von der degressiven Abschreibungsmethode zur linearen Abschreibung ist im Gegensatz möglich. Bei einer freiwilligen Planänderung wird der letzte Restbuchwert zugrunde gelegt und auf die restliche Nutzungsdauer der neuen Abschreibungsmethode verteilt.

Wie im vorherigen Beispiel gehen wir davon aus, dass ein Unternehmen aus dem Baugewerbe im Jahr 2021 einen Tieflader gekauft hat, welcher 50.000 Euro gekostet hat. Es könnte linear über 8 Jahre abgeschrieben werden. Das Unternehmen nutzt in den Jahren 2021 bis 2023 allerdings die Möglichkeit aus dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz und schreibt den Tieflader degressiv mit 25 % pro Nutzungsjahr ab. Es ergeben sich folgende Werte: 

JahrBuchwertAbschreibungRestwert
202150.000 Euro12.500,00 Euro37.500,00 Euro
202237.500 Euro9.375,00 Euro28.125,00 Euro
202328.125 Euro7.031,25 Euro21.093,75 Euro

Bei einem durch die Steuerbehörden genehmigten Wechsel von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung könnte der Tieflader als Anschaffung mit einem Restwert von 21.093,75 Euro für die Jahre 2024 bis 2028 mit jeweils 12,5 Prozent, bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer, abgesetzt werden. Für das Jahr 2024 ergibt sich eine Abschreibung von 2.636,71. 

Durch den Wechsel auf die lineare Abschreibungsmethode wird der Restwert zu keinem Zeitpunkt bei 0 Euro landen. Unternehmen nutzen aus diesem Grund die Änderung zur linearen AfA in dem Jahr, in dem der die lineare Restwertabschreibung größer ist als die Höhe der degressiven Abschreibung. 

Abseits der Corona-Gesetze wird ein willkürlicher oder mehrfacher Wechsel zwischen den Abschreibungsmethoden von den Finanzbehörden nicht anerkannt, da er zu Steuerverwerfungen führen würde. 

Was gilt bei Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern? 

Als geringwertige Wirtschaftsgüter betrachtet der Gesetzgeber alle Gegenstände, die im betrieblichen Umfeld verwendet werden und einen Anschaffungswert bis 800 Euro netto nicht übersteigen. Derartige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden, da sie einen geringen finanziellen Wert haben, bei dem sich eine mehrjährige Abschreibung nicht lohnen würde. Die gesetzlichen Grundlagen für die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern finden sich in den Paragrafen 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes.

Zusätzlich gilt seit 2021, dass gängige IT-Produkte, wie Computer, Laptops, Monitore, Smartphones oder Tablets unabhängig von ihren Anschaffungskosten ebenfalls im Jahr des Kaufes vollständig abgesetzt werden können. Die Neuregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Produkte der Informationstechnologie schnell von neuen Innovationen abgelöst werden und einer hohen Abnutzung und Wertminderung unterliegen. 

Wie werden Abschreibungen in der Buchhaltung kontiert? 

In der Buchhaltung werden Abschreibungen steuermindernd gebucht. Im Kontorahmen SKR 03 wird das Konto 4830 (Abschreibungen auf Sachanlagen) genutzt. Der Buchungssatz lautet:

„Abschreibungen auf Sachanlagen an Wirtschaftsgut (zum Beispiel Maschine XY)“ 

Im oben genannten Beispiel einer Maschine, die zu Anschaffungskosten von 27.591,25 Euro über 10 Jahre linear abgeschrieben wird, müssten 2.759,13 Euro vom Konto 4830 gebucht werden. 

Im Kontorahmen SKR 04 muss abweichend das Konto 6220 genutzt werden. 

Abschreibungen für KFZ werden auf dem Konto 4832 kontiert (SKR 04  6222) und Abschreibungen auf Gebäude auf dem Konto 4831 (SKR 04 6221).