Bilanziell wird er dabei dem Anlagevermögen zugerechnet. Und bei der Einkommensteuer gilt: Sie machen ihn in der Anlage EÜR in Zeile 27 „AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter“ geltend.
Eigentlich ein klarer Fall - doch wie sieht es bei Software aus? Da kommen auf einmal Zweifel auf.
Abschreibung von Software: Immateriell oder materiell?
Die große Frage lautet dabei: Was ist zu tun mit Software?
Immerhin können Sie die nicht anfassen, also ist sie in der Regel ein immaterielles Wirtschaftsgut. Doch so klar ist das nicht: Ob Softwareprogramme materielle Wirtschaftsgüter sind, ist ein stets wiederkehrender Streitpunkt bei Betriebsprüfungen.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es sich bei Standardsoftware um ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt (BFH, Urteil vom 18.5.2011, Az.: X R 26/09).
Die Abschreibungsregel: Software gilt als immaterielles Wirtschaftsgut
Für die Abschreibung von Software gelten zwei Ausnahmen von der oben genannten Regel, dass Softwareprogramme generell als immaterielle Wirtschaftsgüter zu behandeln sind.
Afa von Software: 2 Ausnahmen
Ausnahme 1: Systemsoftware
Erwerben Sie diese Software (z. B. Windows) zusammen mit der Hardware, ohne dass Ihnen ein gesondertes Entgelt berechnet wird, bildet die Software zusammen mit der Hardware eine Einheit.
Die Folge: Dann wird sie natürlich auch zusammen mit der Hardware abgeschrieben – und zwar wie diese als materielles Wirtschaftsgut.
Ausnahme 2: Anwendersoftware
Standardsoftware kaufen Sie in der Regel gesondert und schreiben Sie daher regulär als immaterielles Wirtschaftsgut ab. Kostet sie allerdings nicht mehr als 410 € netto, wird sie als materielles Wirtschaftsgut behandelt – und als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben.
Die Folge: Kostet die Software weniger als 150 €, schreiben Sie sie sofort voll ab. Kostet sie zwischen 150,01 € und 410 € netto, können Sie sie entweder gleich in voller Höhe geltend machen oder aber einen Abschreibungspool bilden und sie gleichmäßig über 5 Jahre abschreiben.
Achtung: Nur wenn sie mehr als 410 € kostet, schreiben Sie sie regulär als immaterielles Wirtschaftsgut über 3 Jahre ab.