Geringwertige Wirtschaftsgüter haben seit einigen Jahren eine Grenze von 150,- Euro netto. Nur bis zu diesem Betrag erlaubt der Fiskus den sofortigen Abzug. Es gibt jedoch einen Trick, wie Sie Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten von bis zu 250,- Euro netto ebenfalls als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort absetzen. Dies ist möglich mit dem Investitionsabzugsbetrag. Der Trick ist vielen noch unbekannt, wurde jetzt jedoch bereits durch das Bundesfinanzministerium offiziell bestätigt.
Investitionsabzugsbetrag für geringwertige Wirtschaftsgüter
Möchten Sie Güter bis 250,- Euro netto als geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- In der nächsten abzugebenden Steuererklärung machen Sie Investitionsabzugsbeträge in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungskosten für bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Nettopreisen von mehr als 150,- Euro bis hin zu 250,- Euro geltend, die Sie im Folgejahr anschaffen. So senken Sie automatisch Ihre Steuerlast.
- In der folgenden Steuererklärung rechnen Sie die Beträge Ihrem Gewinn wieder hinzu. Sie entscheiden sich dazu, dass der Hinzurechnungsbetrag die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung mindern soll. So reduzieren Sie die Bemessungsgrundlage pro Gut auf einen Betrag von maximal 150,- Euro netto. Somit wird aus dem angeschafften Gut ein geringwertiges Wirtschaftsgut, das Sie voll absetzen können.
Die Umwandlung in geringwertige Wirtschaftsgüter verschafft Ihnen Vorteile. Nutzen Sie den Trick in allen möglichen Fällen, summiert sich der Effekt.