Sie haben jetzt die Wahl. Schreiben Sie sofort ab oder lieber über fünf Jahre ? Bis zum letzten Jahr gab es klare Regeln, wie Sie geringwertige Güter abschreiben. Ab 2010 haben Sie ein Wahlrecht:
1. Variante: Sofortabzug
Schreiben Sie selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 Prozent ab. Dies ist möglich, wenn
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut nicht mehr als 410 € netto ohne Umsatzsteuer betragen und
Sie darauf verzichten, Wirtschaftsgüter bis 1000 € als Pool gleichmäßig über fünf Jahre abzuschreiben.
Die Grenze wurde zwar wieder auf 410 € angehoben, die Bedingungen für Güter, deren Anschaffungskosten über 150 € liegen, wurden jedoch verschärft. Sie müssen die Wirtschaftsgüter in Ihrer Buchführung einzeln aufzeichnen und den Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage angeben.
2. Variante: Abschreibung über 5 Jahre
Neu ab 2010 ist, dass Sie die Möglichkeit haben, geringwertige Wirtschaftsgüter nicht mehr sofort abzuschreiben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 € liegen. Bei einem Anschaffungswert zwischen 150,- und 1.000,- € bilden Sie einen Sammelposten, den Sie über fünf Jahre abschreiben. Güter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter 150 € liegen, schreiben Sie sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 Prozent ab.
Sie haben zwar die Wahl, aber...
Sie müssen sich spätestens beim Jahresabschluss für eine der beiden Varianten entscheiden. Diese Entscheidung gilt für ein Jahr. Danach können Sie wieder für ein Jahr wählen.