Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie bereits vor dem Kauf eines Wirtschaftsguts Steuern sparen, denn Sie können vorab mit dem Investitionsabzugsbetrag 40 Prozent der zukünftigen Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen. Eine Voraussetzung ist, dass Sie das geplante Wirtschaftsgut tatsächlich innerhalb der nächsten drei Jahre anschaffen. Was passiert, wenn Sie tatsächlich das Wirtschaftsgut kaufen? Nähere Informationen dazu in diesem Tipp.
Haben Sie einen Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht, müssen Sie das Wirtschaftsgut tatsächlich in den folgenden drei Wirtschaftsjahren anschaffen. Sie müssen also den Investitionsabzugsbetrag spätestens drei Jahre nach der Bildung bzw. im Jahr der Anschaffung mit der Einkommenssteuererklärung wieder auflösen.
Gewinnminderung bei der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Aus der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags ergibt sich, dass der Betrag Ihrem Gewinn wieder hinzugerechnet wird. Parallel beginnen Sie im selben Jahr mit der Abschreibung des Wirtschaftsguts. Allerdings wird die Abschreibung den Aufschlag des Investitionsabzugsbetrags nicht voll ausgleichen können.
Aus diesem Grund dürfen Sie mit der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags eine Gewinnminderung in gleicher Höhe vornehmen. Das ist für Sie vorteilhaft, weil so durch die Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Ihnen keine Zusatzbelastungen entstehen. Gleichwohl verringern sich jedoch auch die Abschreibungsbeträge.
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags: So gehen Sie vor!
Möchten Sie den Investitionsabzugsbetrag auflösen, geben Sie in der Anlage EÜR den Betrag in Zeile 62 an. Schreiben Sie eine Bilanz, gehören die Angaben auf ein Zusatzblatt zur Bilanz.
Die Herabsetzung machen Sie in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Zeile 31 geltend. Die um den Herabsetzungsbetrag verringerten Anschaffungskosten geben Sie unter "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" im Anlageverzeichnis zur Einkommensteuererklärung an. Der Buchungssatz für eine Bilanz lautet "Abschreibung an Anschaffungskosten Wirtschaftsgut".