Betriebsausgaben maximal absetzen
Nehmen wir beispielsweise an, Sie kaufen bei ebay von privat ein Notebook, das Sie geschäftlich nutzen. Können Sie ohne Rechnung die Kosten überhaupt absetzen?
Kann der Verkäufer keine Rechnung ausstellen, kann er Ihnen jedoch auf jeden Fall eine Quittung schreiben, dass er den Betrag von Ihnen erhalten hat. Diese Quittung behandeln Sie wie eine Rechnung. Sie nehmen den Beleg ganz normal zu den Buchführungsunterlagen, damit Sie den Betrag absetzen oder abschreiben können. Wahrscheinlich werden Sie ein Notebook abschreiben, weil es mehr als 410,- Euro kostet.
Weder Rechnung noch Quittung – trotzdem absetzen
Der Verkäufer weigert sich, Ihnen eine Quittung auszustellen? Dann behandeln Sie das Notebook für die Steuer so, als würden Sie es aus Ihrem Privateigentum in den Geschäftsbereich übernehmen. Schreiben Sie einen Eigenbeleg, den Sie in Ihre Buchführungsunterlagen übernehmen. Bewahren Sie zusätzlich einen Nachweis über die Kaufsumme des Notebooks auf. Dazu können Sie beispielsweise die ebay-Endseite ausdrucken, auf der der Endpreis des Notebooks ersichtlich ist.
Anschaffungswert bis/über 410 Euro
Bei Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 Euro können Sie eine Sofortabschreibung vornehmen und sich so einen Liquiditätsvorteil verschaffen. Machen Sie die Kosten sofort als Betriebsausgaben geltend, damit Sie weniger Steuern zahlen.
Anschaffungen über 410 Euro werden über eine Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben oder über den Pool, wenn der Anschaffungswert zwischen 150,01 bis 1.000 Euro liegt.