Eines gleich vorweg: Sie müssen die Nutzung von Bildern immer bezahlen! Auch dann, wenn es nur ein kleiner Teil aus einem Werk ist.
Und auch dann, wenn Sie damit keine kommerziellen Interessen verfolgen, wenn die Veranstaltung kostenlos ist und/oder wenn sie der Schulung beziehungsweise Weiterbildung dient.
Die Vergütungspflicht entfällt nur bei „Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.“
Die Vergütungspflicht entfällt nicht, „wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.“
Bevor Sie also Ihre Präsentation mit hübschen Bildern noch schöner machen, fragen Sie erst einmal die Rechteinhaber, ob sie Ihnen die Nutzung denn überhaupt erlauben.
Der Gebrauch gekaufter Stock-Fotos schützt nicht vor Strafe
Übrigens: Auch die Bilder aus den Stock- Archiven, die Sie ganz regulär gekauft haben, dürfen Sie in Ihren Präsentationen nur nutzen, wenn Sie einen Copyright-Vermerk anbringen.Das kann – je nach Lizenzvertrag – unmittelbar am Bild sein oder in einer Übersicht am Ende der Präsentation.
Achtung: Fallstricke bei Veröffentlichung auf der Website
Sie möchten den Teilnehmern und all jenen, die nicht kommen konnten, im Nachgang Ihre Veranstaltung nahe - bringen und veröffentlichen daher die Präsentationen auf Ihrer Website.Das machen Sie bitte nur, wenn Sie einen entsprechenden Vertrag mit den Urhebern der Präsentationen geschlossen haben.
Hierin muss Ihnen der Urheber die Erlaubnis zur Veröffentlichung seiner Präsentation auf Ihrer Website einräumen und Ihnen zusichern, dass er selbst die Urheberrechte eingehalten hat.
Denn: Wenn Sie die Präsentationen Ihrer Referenten ins Netz stellen, haften Sie(!) für Urheberrechtverstöße, nicht der Referent.
Der PR Praxis EXTRA-TIPP:
Versehen Sie die Datei mit der Präsentation mit einem Sperrvermerk.Damit machen Sie deutlich, dass die Datei weder weitergeleitet noch ausgedruckt werden darf. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.