Ein Blick in den Pressekodex 2009 bringt Klarheit. In den Richtlinien ist unter Punkt 2.4. zum Thema 'Interview' zu lesen:
‘Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte richtig wiedergibt. Wird ein Interview ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut zitiert, so muss die Quelle angegeben werden. Wird der wesentliche Inhalt der geäußerten Gedanken mit eigenen Worten wiedergegeben, entspricht eine Quellenangabe journalistischem Anstand.’
Diese neue Fassung ist kurz und knapp gehalten. Kein Wort mehr - wie in der alten Fassung - von ‘autorisiert’. Es wird klar ausgedrückt, dass aus presseethischer Sicht ein Interview nicht zwingend autorisiert werden muss. Das heißt also für Sie: Sie können nicht automatisch voraussetzen, dass Ihnen der Journalist das Interview zum Autorisieren vorlegt.
PR Praxis zeigt ihnen, wie Sie souverän mit dem Thema Presseinterviews umgehen und sich vor bösen Überraschungen schützen.
Wie verhalten Sie sich nun beim Presseinterview?
1. Klären Sie mit dem Journalisten vor dem Interviewtermin, gleich bei der Anfrage, dass er Ihnen das Interview vor Veröffentlichung vorlegt. Appellieren Sie an den fairen Umgang miteinander. Versichern Sie ihm, dass Sie das Interview nur auf wörtliche Wiedergaben überprüfen werden. In den meisten Fällen wird sich der Journalist darauf einlassen. Wenn Sie darauf bestehen, kann der Journalist nicht ohne diese Autorisierung das Interview veröffentlichen.Tut er dies doch, können Sie den Presserat einschalten, um zu klären, inwieweit der Journalist sorgfaltswidrig gehandelt hat. Von der zivilrechtlichen Seite kann geprüft werden, ob Sie in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sind bzw. ob Ihnen sogar ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
2. Nehmen Sie grundsätzlich jedes Interview, das Sie oder Ihre Kollegen dem Journalisten geben, auf: Lassen Sie das Gespräch von Ihrer Sekretärin oder Ihrem Assistenten protokollieren oder schalten Sie Ihr Diktiergerät ein. Informieren Sie den Journalisten vorher darüber, dass Sie das Gespräch mit ihm aufzeichnen werden. Was der Journalist für sich in Anspruch nimmt, gilt auch für Sie.
Wenn er Ihr Gespräch mitschneidet, können Sie das auch tun. Bisher bin ich immer sehr gut mit dieser Methode gefahren. Der Journalist muss im Falle der falschen Wiedergabe Ihrer Worte damit rechnen, dass er nicht nur Probleme mit dem Presserat, der den Pressekodex aufgestellt hat, bekommt, sondern auch mit dem Gericht, können Sie doch beweisen, was Sie gesagt haben.
3. Nehmen Sie immer einen Zeugen mit, der die ganze Zeit über das Interview mitverfolgt. Von ihm können Sie auch ein Feedback über die Art, wie Sie die Fragen beantwortet haben, bekommen.