Kann Ihr Chef Sie zwingen, Überstunden zu machen? Wie die rechtliche Situation ist, weiß das Sekretärinnen-Handbuch:
· Arbeitszeit: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen Überstunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes abverlangen: statt normal 8 darf er auf maximal 10 Stunden ausdehnen. Längere Arbeitszeiten sind verboten (§3 Arbeitszeitgesetz).
· Regelung im Arbeitsvertrag: In Ihrem Vertrag muss als Voraussetzung für Überstunden stehen, dass diese zulässig sind. Dabei ist jedoch ihre persönliche Situation (Krankheit, Kinder, Arbeitsweg) zu berücksichtigen.
· Vergütung: Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung. Entscheidend ist die Regelung im Arbeitsvertrag. Freiwillig können Sie länger arbeiten, ohne dies abzurechnen.
· Freizeitausgleich: Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Sie können Überstunden nur dann abfeiern, wenn es so in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde - oder Ihr Chef Ihnen diese von sich aus gewährt.