Ihre Arbeitsfläche sollte diesen Qualitätsstandards entsprechen:
· Die erforderliche Tischtiefe für Bildschirmarbeitsplätze richtet sich nach der Sehentfernung: 50 bis 60 cm muss der Abstand zum Bildschirm und der Gehäusetiefe betragen - bei größeren Bildschirmen sogar bis zu 90 cm.
· Ihre Arbeitsfläche sollte mindestens 80 cm tief sein. Tischtiefen unter 80 cm gelten nicht als Arbeits-, sondern nur als Stell- oder Ablagefläche.
· Ihr Beinraum sollte mindestens 65 cm hoch, 60 cm breit und 60 cm tief sein, der Fußraum mindestens 80 cm an Tiefe aufweisen.
· Schreibtischflächen dürfen weder zu hell noch zu dunkel sein. Schwarze oder weiße Oberflächen sind nicht zulässig, da die Kontraste zu stark wären und die Augen belasten würden. Sichtbare Arbeitsflächen dürfen nicht glänzen.
· Ihr Arbeitstisch sollte elektrische Anschlüsse aufweisen, standfest sein und bei Schwingungen über eine gute Dämpfung verfügen.
In: Die Wirtschaft, Zeitschrift der IHK Bonn/Rhein-Sieg