Wenn Ihre Firma Ihnen kündigen will, müssen folgende Bedingungen eingehalten werden (sofern der Betrieb mehr als 5 Mitarbeiter hat):
· Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein: personenbedingt (etwa bei Krankheit), verhaltensbedingt (bei Fehlverhalten Ihrerseits) oder betriebsbedingt (bei Umstrukturierung oder schlechter Ertragslage). Wichtig: Vor Entlassungen muss eine Sozialauswahl getroffen werden. Langjährige Mitarbeiter mit Familie genießen mehr Rechte als ledige Neulinge.
· Der Betriebsrat muss angehört werden. Allerdings ist keine Zustimmung nötig, nur die Stellungnahme muss Ihnen zugeleitet werden.
· Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form erfolgt. E-Mail und Fax erfüllen diese Voraussetzung nicht.
· Das Schreiben muss einwandfrei als Kündigung erkennbar sein.
· Die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
In: "Der Brief-Berater"