Ihr Arbeitszeugnis muss folgendes enthalten: Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Angaben über die Leistungen und die Führung des Mitarbeiters. Achten Sie auf Weglassungs-Techniken im Zeugnis, die sich negativ auf Ihr Gesamtbild auswirken:
· Leerstellen-Technik: Ganze Zeugniskomponenten werden ausgelassen. So wird etwa nur Ihre Leistung, nicht aber Ihr Sozialverhalten beurteilt. Konsequenz: Was fehlt, muss der Leser als negativ bewerten.
· Ausweich-Technik: Eher unbedeutende Nebensächlichkeiten werden besonders hervorgehoben. Beispiel: Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild". Soll heißen: Seine Pünktlichkeit war sein einziger Pluspunkt.
· Einschränkungs-Technik: Geschickte Formulierungen schränken das Lob ein. Etwa: "Die Aufgaben, die wir ihm übertrugen, erledigte er zu unserer Zufriedenheit. In Wirklichkeit bedeutet dies, dass der Mitarbeiter nur das tat, was ihm ausdrücklich gesagt wurde.
· Andeutungs-Technik: Schlechte Leistungen werden schön geredet. Beispiele: "Zeigte für die Arbeit Verständnis": Der Mitarbeiter war faul. "Trug durch Geselligkeit zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei": Der Mitarbeiter trank zuviel - und das auch noch während der Arbeit!
· Knappheits-Technik: Wer nicht viel geleistet hat, über den gibt es auch nicht viel zu berichten. Das Zeugnis ist sehr knapp gehalten, und auf eine freundliche Schlussformulierung wird verzichtet.
In: Blickpunkt Wirtschaft