Sonderurlaub umfasst einen oder mehrere Tage, Arbeitsfreistellung bezieht sich auf einige Stunden. Was Sie bei der Arbeitsfreistellung beachten sollten, sagt Ihnen das Sekretärinnen-Handbuch:
· Problematisch im betrieblieben Alltag sind bisweilen Arztbesuche. Erkrankt oder verletzt sich ein(e) Mitarbeiter(in) während der Arbeitszeit und ist aus diesem Grund ein Arztbesuch unaufschiebbar, steht ihm (ihr) hierfür die bezahlte Freistellung von der Arbeit zu.
· Auch wenn jemand nicht akut erkrankt ist, kann ein Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Wahrnehmung des Arzttermins bestehen - beispielsweise für Vorsorge- oder Kontrolluntersuchungen. Allerdings kann die bezahlte Freistellung nur dann gefordert werden, wenn kein Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen ist.
· Die Bestimmungen zur Arbeitsfreistellung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 616) nicht eindeutig. Genaueres regeln die einzelnen Tarifverträge.