Anders als beim Anfang dieses Jahres abgelösten Erziehungsgeld, schreibt Assistenz & Sekretariat inside, gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen.
• Jede Mutter und jeder Vater hat Anspruch auf die Förderung.
• Jedem Elternteil kann monatlich 67 Prozent seines Einkommens als Elterngeld gewährt werden.
• Alle Eltern erhalten mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro.
• Innerhalb dieses Rahmens wird das Elterngeld nach dem Einkommen vor beziehungsweise nach der Geburt bemessen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung - nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich - werden 67 Prozent der Differenz des Gehaltes vor und nach der Geburt als Elterngeld gewährt.
• Beide Elternteile haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Reduziert auch der Partner für mindestens 2 Monate seine Erwerbstätigkeit, erhöht sich der Anspruch auf insgesamt 14 Monate. Auf Wunsch können die Beträge auch halbiert und so die Auszahlungsmonate verdoppelt werden. Das Elterngeld ist weiterhin steuer- und abgabenfrei.