Weitere steuerfreie oder -begünstigte Zulagen stellt Ihnen Assistenz & Sekretariat inside vor:
• Einkäufe im Unternehmen: Wenn Sie Firmenprodukte kaufen wollen, darf Ihr Chef Ihnen dafür steuerfrei bis zu 1080 Euro Rabatt im Jahr gewähren.
• Fortbildung: Zahlt Ihr Chef Ihnen Kursgebühren und Reisekosten für eine Fortbildung - die überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegt - müssen Sie dafür keinen geldwerten Vorteil versteuern.
• Kindergartenplatz: Die Kosten dafür kann Ihr Chef steuerfrei bezuschussen. Es dürfen aber nur die nachgewiesenen Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Eine Betreuung zu Hause ist nicht steuerlich begünstigt.
• Pensionszusage: Erst wenn die Zusatzrente vom Unternehmen ausgezahlt wird, müssen Sie als Ruheständlerin diese versteuern - mit einem viel niedrigeren Steuersatz als zu Arbeitnehmerzeiten.
• Sachzuwendungen. Egal, ob Tankgutschein, Zuschuss fürs Fitness-Studio oder zum Tennis-Abo: Ihr Chef darf Ihnen Sachzuwendungen im Wert von bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei zukommen lassen.