1. Steuervorteil: Verpflegungspauschale
Haben Sie auch wirklich für jeden Geschäftsreisetag, an dem dies möglich gewesen wäre, Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht? Das vergessen mehr Selbstständige, als man denkt.
Ob und in welcher Höhe Sie Verpflegungspauschalen geltend machen können, richtet sich danach, wie lange Sie auf Geschäftsreise waren.
Übersicht: Diese Pauschalen können Sie abziehen:
Abwesenheitsdauer | Verpflegungsmehraufwand pro Tag |
8-14 Stunden | 6 € |
14-24 Stunden | 12 € |
24 Stunden | 24 € |
Die Pauschale rechnen Sie für jeden Tag einzeln ab. Sind Sie mehrere Tage unterwegs, können Sie den ersten und letzten Tag nicht zusammenrechnen.
Beispiel:
Sie starten Montag Abend 20 Uhr zu einer Geschäftsreise und kommen Mittwoch Nachmittag 16 Uhr zurück. Dann berechnen Sie:
- für den Montag (< 8 Stunden): 0 €
- für den Dienstag (24 Stunden): 24 €
- für den Mittwoch (16 Stunden): 12 €
Fazit: Macht immerhin 36 Euro weniger Betriebsgewinn – und damit weniger Steuer. So kommt rasch einiges zusammen.
Belege sind nicht nötig
Sie brauchen übrigens nicht einmal Belege zu sammeln, um die Verpflegungspauschalen geltend zu machen. Es reicht, dass Sie zum Beispiel per Fahrtenbuch oder Fahrkarten nachweisen können, dass Sie eine bestimmte Zeit dienstlich unterwegs waren.
Tipp: Wenn Sie betrieblich veranlasste Fahrten mit dem Privatwagen in einer Aufstellung festhalten, dann halten Sie darin auch die Uhrzeiten von Start und Ankunft fest. So haben Sie einen Nachweis für die Berechnung der Pauschalen.
2. Steuervorteil: Digitalkamera und Videorecorder für die Messe
In immer mehr Bereichen wird es wichtig, Arbeitsergebnisse auf Video festzuhalten, zu präsentieren oder Situationen zumindest per Foto zu dokumentieren. In kaum einem Beruf kommen Sie heute noch ohne moderne Bildtechnik aus. Beispiele:
- Als Messebauer präsentieren Sie Ihren Kunden Videoaufnahmen von Messeständen, die Sie realisiert haben.
- Vielleicht machen Sie aber auch Fotos von Ihrem Firmenstand, die Sie auf Ihrer Internetseite, einem Mitarbeitermagazin oder im Intranet zugänglich machen oder machen Aufnahmen, die Sie später für einen Imagefilm verwenden.
- Als Handwerker, Makler oder für Gutachtertätigkeiten müssen Sie den Zustand von Gebäuden oder Gegenständen dokumentieren.
So bauen Sie Diskussionen mit dem Finanzamt vor
Bei solchen Gegenständen vermutet das Finanzamt gern zumindest eine private Mitbenutzung und will die Kosten deshalb nicht (in ganzer Höhe) anerkennen.
Sorgen Sie für diesen Fall vor: Legen Sie Beispiele bereit, die belegen, dass die Foto- oder Videokamera in betrieblicher Nutzung ist. Und vor allem: Wenn Sie eine andere (auch ältere) Kamera im Privatbesitz haben, können Sie argumentieren, dass Sie für die Privatnutzung ja ein eigenes Gerät besitzen.