Ein Leser hatte allerdings einen Fall, in dem wieder einmal Außendienstler zu einem netten Wochenende in die Lüneburger Heide eingeladen wurden. Dort gab es auch ein Fußballspiel der Außendienstler gegen den Innendienst der Kundenfirma. Und dabei hat sich einer der Außendienstler den Meniskus verletzt.
Ist das nun ein Dienstunfall auf der Dienstreise?
Grundsätzlich besteht auf einer Dienstreise der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt. Einen ähnlichen Fall hatte das Hessische Landessozialgericht entschieden: Wenn das Fußballspielen nach Abschluss der regulären Tagung stattgefunden hat und es eine Freizeitaktivität war, liegt kein Versicherungsfall vor und eine Verletztenrente muss nicht gezahlt werden. Letztendlich wird es entscheidend sein, ob der Arbeitnehmer verpflichtet war, an dem Fußballspiel teilzunehmen. Das dürfte in aller Regel jedoch nicht der Fall gewesen sein. Andere Fälle sind hier aber durchaus denkbar.
In diesem Fall jedoch wird sich die gesetzliche Unfallversicherung zu Recht auf den Standpunkt stellen, dass kein Arbeitsunfall vorliegt (so auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011 – L 3 U 64/06).
Im Übrigen sind gerade die Fußballspiele von untrainierten Arbeitnehmern besonders kritisch zu bewerten. Zwar macht es sicherlich Spaß, einmal wieder gegen einen Ball zu treten, die Verletzungsgefahr dabei ist jedoch ausgesprochen groß. Deshalb sollten Firmen sich sehr gut überlegen, ob sie ausgerechnet ein Fußballspiel anbieten wollen oder nicht.