1. Fahrtkosten
Hier gibt es 3 Möglichkeiten:
- Wenn Sie mit dem Privatwagen fahren, setzen Sie pro Kilometer eine Pauschale von 0,30 € an.
- Wenn Sie mit Ihrem Firmenwagen unterwegs sind, setzen Sie bei den Fahrtkosten nichts an, weil Sie alle Kfz-Kosten ja ohnehin schon als Betriebsausgaben geltend machen.
- Reisen Sie mit Bus, Bahn oder Flugzeug, setzen Sie die tatsächlichen Kosten des Fahrscheins oder des Flugtickets an.
2. Verpflegungskosten
Hier können Sie lediglich Pauschalen absetzen – je nach Dauer Ihrer Abwesenheit. So hoch sind die Pauschalen (seit 1.1.2013):
- 24 Stunden Abwesenheit: 24 €
- Weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden Abwesenheit: 12 €
3. Übernachtungskosten
Sie können die tatsächlichen Kosten ansetzen, die Sie mit dem Hotelbeleg nachweisen. Allerdings dürfen Sie nur die reinen Übernachtungskosten geltend machen – die Kosten fürs Frühstück oder die Minibar müssen Sie herausrechnen.
4. Nebenkosten
Parkplatzgebühren, Telefonate, Gebühren für Gepäckaufbewahrung, Kosten für Mietwagen, Taxi – all das zählt zu den Nebenkosten, die Sie voll geltend machen können, wenn Sie Belege dafür haben.
So stellen Sie mit einem Formular sicher, dass Ihnen keinen Cent verloren geht
Nehmen Sie auf jede Reise einen Umschlag mit, am besten im DIN-A4-Format. Hierin sammeln Sie einfach alle Belege. So haben Sie ohne Aufwand alle Papiere beisammen.
Kleben Sie einen Ausdruck des folgenden Formulars auf den Umschlag. Hier können Sie unterwegs einfach alle Daten eintragen, die Sie für die Reisekostenabrechnung benötigen.