Wichtig: Fahrtkosten müssen „entstanden“ sein
Fahrtkosten im Rahmen von Reisekosten sind die tatsächlichen Kosten, die einem Beschäftigten durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Grundsätzlich dürfen Sie die Kosten für alle betrieblichen Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen, nach Reisekostengrundsätzen steuerfrei erstatten.
Diese Fahrten zählen zu den Reisekosten
Art der Fahrt | Kategorie der Auswärtstätigkeit |
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Von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte direkt zur auswärtigen Tätigkeitsstätte | Dienstreise |
Zwischen mehreren auswärtigen Tätigkeitsstätten oder innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgebiets | Dienstreise |
Von der Unterkunft am Ort der auswärtigen Tätigkeitsstätte nach Hause und zurück | Dienstreise über mehrere Tage |
Zwischenheimfahrten von der auswärtigen Tätigkeitsstätte nach Hause und zurück | Dienstreise über mehrere Tage |
Von der Wohnung zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten (Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte) | Einsatzwechseltätigkeit |
Bei Übernachtung im Rahmen einer Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen von der Wohnung zum Eisatzort und von der auswärtigen Unterkunft zur auswärtigen Tätigkeitsstätte | Einsatzwechseltätigkeit über mehrere Tage |
Im Rahmen einer Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen Fahrt zu einem gleichbleibenden Treffpunkt und anschließender Auswärtstätigkeit | Einsatzwechseltätigkeit |