Darf ich Teilzeitkräfte zu ganztägigen Fortbildungen verpflichten?

Frage: Demnächst finden in meinem Unternehmen mehrere ganztägige Schulungen statt. Die Weiterbildung ist für alle Mitarbeiter wegen der Einführung einer neuen Unternehmenssoftware dringend erforderlich.

Diejenigen meiner Mitarbeiter, die nur einen halben Tag arbeiten, sind aber der Ansicht, sie müssten auf Grund ihrer Arbeitszeit nicht an Schulungen teilnehmen, die den ganzen Tag andauern. Ist das richtig?

Wann Teilzeitkräfte an Weiterbildungen teilnehmen müssen

Antwort: Sie dürfen auch von Ihren Halbtagskräften verlangen, dass sie an ganztägigen notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Ausnahme: In einem einschlägigen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Dies sollten Sie abklären, bevor Sie Ihre Halbtagskräfte zur Teilnahme an den Schulungen verpflichten.

Teilzeitkräfte: Freizeitausgleich für Fortbildungsmaßnahmen

Achtung: Sofern die vereinbarte Arbeitszeit eines Mitarbeiters durch eine Fortbildungsmaßnahme überschritten wird, müssen Sie durch Vergütung/ Freizeit für Ausgleich sorgen.