„Achtung: Sperrfrist!“ Für diesen Hinweis auf der Pressemitteilung sollten Sie gute Gründe haben

In der Regel geben Sie mit dem Versenden Ihres Pressetextes an die Redaktionen den Inhalt frei. Die Nachrichtenagentur kann ihn ohne zeitliche Verzögerung über den Ticker laufen lassen, die Medien aller Sparten dürfen den Inhalt melden. Ohne Nachfrage. Ohne Genehmigung. Und in den allermeisten Fällen erhoffen Sie sich genau das: eine schnelle Berichterstattung. Dennoch kann es sein, dass Sie eine Meldung an die Presse versenden und diese gleichzeitig mit einer Sperrfrist versehen.

In den vergangenen Wochen war der Umgang mit der Sperrfrist ein besonders delikates Thema. Zwei Vorfälle rückten diese Nachrichtensperrfunktion in den Fokus des Interesses. Sie erinnern sich?

  1. Die kolumbianische Politikerin Ingrid Betancourt, die als Geisel nach sechs Jahren befreit wurde, machte sich Hoffnung auf den diesjährigen Friedensnobelpreis. Für den Fall ihrer Auszeichnung gab sie mit Sperrfrist den Ort einer Pressekonferenz kurz vorher bekannt. Einige Medien ignorierten diese Sperrfrist.
  2. Das Unternehmen Constantin Film lud einige Journalisten zu einer Pressevorführung des Werkes „Der Baader- Meinhof-Komplex“ ein und verhängte eine Sperrfrist für die Veröffentlichung von Berichten und Kritiken. Um ganz sicher zu sein, dass sich jeder Journalist daran hält, ließ das Unternehmen die teilnehmenden Medienvertreter „eine mit 50.000 Euro Strafe bewehrte Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Sperrfirst“ unterzeichnen. Dies berichtete der Deutschlandfunk, nachzulesen unter www.dradio.de/dlf/sen dungen/kulturheute/831362.

Beide Beispiele sind Extremfälle, zeigen aber, dass die Sperrfrist durchaus ein heikles Thema sein kann. Darum sollten Sie sich gut überlegen, wann Sie Ihre Pressetexte mit einer Sperrfrist versehen.

Es gibt zwei gute Gründe für eine Sperrfrist:

  1. Die Rede, das Presse-Statement wird Ihr Chef persönlich halten. Häufig fordern Journalisten bereits vor der Pressekonferenz die Unterlagen an. Versehen Sie dann die Texte mit einer Sperrfrist, damit es keine Vorabmeldungen einzelner Medien gibt. Denn dann würden Sie all diejenigen verärgern, die persönlich an Ihrer Veranstaltung teilnehmen.
  2. Sie möchten für Ihr Unternehmen wichtige Beschlüsse oder Kennzahlen schnellstmöglich der Presse mitteilen, allerdings steht eine formale Abstimmung noch aus. Setzen Sie in diesem Falle eine Sperrfrist unter Ihren Pressetext, damit die richtige Reihenfolge gewahrt bleibt, zum Beispiel zuerst die formale Abstimmung durch Ihre Gremien, dann die Meldung in der Presse.

Hinweis

Ihre Sperrfrist muss gut sichtbar erwähnt werden. Setzen Sie am Ende der Seite halbfett und in 14 Punkt:

Achtung:

Sperrfrist! Datum, Uhrzeit . Wenn es sich um ein zwei- oder mehrseitiges Statement handelt, wiederholen Sie diesen Hinweis auf jeder Seite.

In der Regel halten sich Journalisten an Ihre Vorgabe, allerdings sollten die Gründe für eine Sperrfrist sachlich und nachvollziehbar sein. Eine Sperrfrist eignet sich keinesfalls dazu, der Pressemitteilung eine wichtige Note zu verleihen, Terminplanung zu betreiben oder Hintergrundinformationen unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu verbreiten.

Ein Recht auf Einhalten der Sperrfrist haben Sie nicht. Der Journalist ist frei in seiner Entscheidung, Ihre Sperrfrist zu beachten oder zu ignorieren. Jedoch leiten Fairness und Berufsethik seine Handlung. Und so können Sie – fast immer – sicher sein, dass eine begründete Sperrfrist eingehalten wird.

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