Zur Kleiderordnung am Arbeitsplatz schreibt Christoph Legerlotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, in Assistenz & Sekretariat Inside:
· Wenn Sie in der Modebranche tätig sind, kann Ihnen zugemutet werden, ein Outfit des Arbeitgebers zu kaufen, ohne dass dieser etwas dazuzahlen muss. Sollen Sie allerdings stets die neueste Kollektion tragen, muss sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen (meist durch Mitarbeiterrabatte).
· Wünscht der Arbeitgeber, dass alle Mitarbeiter uniforme Kleidung mit seinem Logo tragen, gilt das als Dienstkleidung - die er zahlen muss.
· Ihr Chef kann außerdem die Weisung an alle Mitarbeiter erteilen, eine bestimmte Kleidung zu tragen: Businesskostüm oder Hosenanzug für weibliche Mitarbeiter, Anzug und Krawatte für männliche Mitarbeiter.
· Widersetzen Sie sich diesem Wunsch, hat das Folgen. Ein Verkäufer eines gehobenen Möbelhauses weigerte sich, Anzug und Krawatte zu tragen - und wurde versetzt. Seine anschließende Klage verwarf ein Gericht.