Ladungssicherung: Unterweisung für Ladungssicherung – Wer schult was?
Frage: In welchen Abständen müssen Mitarbeiter in Bezug auf die Ladungssicherung unterwiesen und geschult werden? Darf ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit diese Maßnahme durchführen?
Unterweisung von zahlreichen Vorschriften verlangt
Antwort: Die Notwendigkeit der Unterweisung ergibt sich aus einer Vielzahl von Vorschriften. Hierzu gehören u. a. das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrgutverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“. Sofern in diesen Vorschriften konkrete Fristen für die Unterweisung festgelegt sind, beziehen sich diese jeweils auf die Verpflichtung zur Unterweisung vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit. Die Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen.
Wer die Unterweisung durchführen darf
Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit können die Unterweisung und die Ausbildung zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen dann durchführen, wenn Sie aufgrund Ihrer technischen Ausbildung ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ladungssicherung in Theorie und Praxis besitzen. Die konkreten Inhalte einer Schulung zur Ladungssicherung sind in der VDI 2700, Blatt 5 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen, Qualitäts-Management-Systeme“ festgelegt. Eine Schulung von Personen, die mit der Ladungssicherung betraut sind, muss mindestens alle 3 Jahre erfolgen.
Welche Themen die Unterweisung ansprechen muss
Hierbei geht es um folgende Themen:
- Rechtliche Verantwortung für Transport und Ladungssicherung
- Physikalische Grundlagen zur Ladungssicherung
- Eigenschaften der Ladung
- Möglichkeiten der Ladungssicherung
- Arbeitsanweisungen zur Ladungssicherung
- Praktische Durchführung von Ladungssicherungsmaßnahmen an betriebsüblichen Beispielen
- Vorgehensweise bei speziellen Ladungssicherungsfällen
Die Schulung über allgemeine Inhalte zur Ladungssicherung umfasst mindestens 16 Unterrichtsstunden. Im Anschluss an die Grundausbildung können zusätzliche Schulungen für spezifische Ladungen, wie z. B. Gefahrgüter, Einzelgüter, Stückgüter, Schüttgüter, Groß- und Spezialbehälter etc. erfolgen. Achten Sie darauf, dass Art und Umfang der Schulung, einschließlich geschulter Spezialthemen dokumentiert werden.