Unterweisung/Sicherheitsunterweisung per Video – So erhöhen kurze Clips die Arbeitssicherheit
- Worin liegen die Vorteile einer Sicherheitsunterweisung per Video?
- Was macht einen guten Arbeitsschutzfilm aus?
- Gibt es eine zentrale Sammelstelle für Sicherheitsvideos?
- Ersetzt ein Video die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung?
- Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
- Fazit
Zu den Pflichten eines Arbeitgebers zählt es, für Arbeitssicherheit zu sorgen. Ein Instrument hierfür ist die Sicherheitsunterweisung. Ausgehend von einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit tätigkeitsspezifischen Vorgaben und Richtlinien versorgen. Laut Gesetz ist eine derartige Unterweisung obligatorisch, der Arbeitgeber muss sie also durchführen. Es besteht somit eine Unterweisungspflicht.
In den letzten Jahren hat sich der Trend zur Sicherheitsunterweisung per Video (z.B. Brandschutzvideos) weiter fortgesetzt. Welche Vorteile bringt diese Unterweisungsart mit sich? Was macht ein gutes Sicherheitsvideo aus? Und ersetzt eine Unterweisung per Video die Präsenzunterweisung? Auf all diesen Fragen liefert der vorliegende Artikel Antworten.
Worin liegen die Vorteile einer Sicherheitsunterweisung per Video?
Dass die durchschnittliche menschliche Aufmerksamkeitsspanne in den letzten Jahren gesunken ist, ist ein wissenschaftliches Faktum. Dass die Motivation, einem Vortrag zu folgen, mit zunehmender Dauer eben jenes Vortrages sinkt, auch. Die Konzentrationspanne folgt demselben Schema. Erfolgsaussichten von Unterweisungen und Schulungen in Sachen Arbeitssicherheit sind somit eher von geringer Natur.
Abgesehen davon sind bestimmte Inhalte mit Worten einfach schwierig zu vermitteln. Mittels Videos und visueller Erklärung gelingt dies hingegen in vielen Fällen weitaus besser. Aber warum ist das so? Nun, in dieser Frage spielen einige Faktoren zusammen.
- Eigenes Tempo: In manchen Fällen sind Zuhörer schlicht und einfach vom Tempo des Vortrages überfordert. Oder sie finden nach einer kurzzeitigen Ablenkung nicht mehr ins Thema zurück. Videos können jederzeit pausiert oder wiederholt werden. Der Lernende bestimmt sein Tempo selbst.
- Einfache Nachahmung: Worte sind abstrakt, der Zuhörer/Leser ist selbst dafür verantwortlich, welche Bilder er aus den verbalen/schriftlichen Informationen generiert. Beim Betrachten eines Videos werden Informationen unmittelbarer und praxisnaher vermittelt. Der Betrachter hat sofort Ahnung davon, wie bestimmte Dinge in der Realität ablaufen bzw. welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um bestimmte Gefahrensituationen zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen bzw. zu gewährleisten.
- Unterschiedliche Reize: Im Rahmen eines Vortrages werden die zu unterweisenden Zuhörer hauptsächlich mit Informationen berieselt und somit fast ausschließlich akustisch stimuliert. Hin und wieder lockern Grafiken oder Bilder den Redefluss auf. Videos hingegen können, wenn sie gut gemacht sind, unterschiedliche Reize kombinieren. Zum erzählten Text (Audio) gesellt sich Bewegtbild (Video). Ergänzt werden diese Basis-Techniken mit Grafiken, Animationen oder Diagrammen. Die diversen Elemente ergänzen sich nicht nur, sondern verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirksamkeit.
- Eigenverantwortung & Entlastung: Durch den Umstand, dass die Mitarbeiter den Umgang mit der Unterweisung und diversen Lernmodulen selbst gestalten können, wird ihnen mehr Eigenverantwortung eingeräumt, was wiederum die Motivation hebt. Diese Art der Arbeitsschutzunterweisung hat aber auch für den Arbeitgeber Vorteile. Sie werden zeitlich und somit auch arbeitstechnisch entlastet.
- Deutliche Auflockerung: Die Vermittlung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist oftmals langatmig. Für die Prävention von Unfällen am Arbeitsplatz sind die Unterweisungen allerdings ungemein wichtig. Durch die Verarbeitung in Videos werden ansonsten trockene Themen wie das Arbeitsschutzgesetz aufgelockert, die Vermittlung eines Arbeitssicherheitskonzeptes vereinfacht und das Thema Arbeitsschutz positiv besetzt.
Was macht einen guten Arbeitsschutzfilm aus?
Das Gegenteil von gut ist oft gut gemeint. Das trifft auch auf Arbeitsschutzfilme zu. Unterweisungsinhalte sollten verständlich aufbereitet sein und auf eine Art und Weise transportiert werden, die es dem Zuseher erlaubt, sie ohne großen Aufwand zu verarbeiten. Folgende Aspekte sind bei der Erstellung einer guten Sicherheitsunterweisung per Video unbedingt zu beachten:
- Die Dauer: Vielen Menschen fällt es schwer, sich für längere Zeit mit langatmigen Inhalten zu beschäftigen. Eine Brandschutzunterweisung beispielsweise kann eine sehr trockene Angelegenheit sein. Da hilft es auch nicht, sie in einem 30 Minuten langen Video zu verpacken. Die Würze liegt nämlich auch hier in der Kürze. Die Clips sollten die 3-Minuten-Marke nicht überschreiten. So kann man sicherstellen, dass der Seher die Aufmerksamkeit beibehält.
- Die Kontrolle: Wie weiter oben bereits ausgeführt, sind Zuhörende oftmals vom Tempo des Vortrages überfordert. Es steigert ihre Motivation und ihre Lernbereitschaft erheblich, wenn sie die Geschwindigkeit selbst bestimmen können. Es deshalb wichtig, dafür zu sorgen, dass Videos jederzeit unterbrochen und zurückgespult werden können.
- Die Auflockerung: Gute Lernvideos setzen auf unterschiedliche Reize. Werden zum Beispiel an den passenden Stellen Schlüsselbegriffe eingeblendet, erhöht das die Wahrscheinlichkeit eines Lernerfolges deutlich. Gute Arbeitsschutzfilme sollten außerdem einen gewissen Grad an Interaktivität aufweisen. Kurze Zwischenfragen, die eventuell per Mausklick beantwortet werden können, sind hierfür eine gute Möglichkeit.
- Die Verständniskontrolle: Das Abfragen der vermittelten Informationen am Ende des Videos erfüllt zwei Aufgaben. Einerseits wird eine Verständniskontrolle durchgeführt. Hat der Zuseher auch tatsächlich die relevanten Unterweisungsinhalte mitgenommen? Andererseits bietet die Abfrage dem Lernenden die Möglichkeit, die wichtigsten Punkte nochmals spielerisch zu wiederholen und das erworbene Wissen somit zu festigen.
Arbeitsschutz-Oscar Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) vergibt jedes Jahr Förderpreise, die in Anlehnung an den großen US-amerikanischen Filmpreis „Arbeitsschutz-Oscar” genannt werden. Prämiert werden Innovationen in Sachen Arbeitssicherheit. Unter den Preisträgern sind Jahr für Jahr auch zahlreiche Sicherheitsvideos zu finden. |
Gibt es eine zentrale Sammelstelle für Sicherheitsvideos?
Dass Sicherheitsvideos wichtig für die Schulung von Beschäftigten sein können, sie bei der Prävention von Unfällen am Arbeitsplatz helfen und dadurch den Betrieb/das Unternehmen in seiner Komplettheit sicherer machen, sollte nun klar sein. Viele Arbeitgeber stoßen aber bei der Umsetzung an ihre Grenzen. Oftmals ist einfach das Know-how im Betrieb nicht vorhanden, um ein entsprechend ansprechendes Video zu erstellen. Manchmal fehlt es auch schlicht an Zeit und Geld. Wäre es da nicht großartig, wenn eine zentrale Sammelstelle für Video-Sicherheitsunterweisungen existieren würde? Sozusagen eine Online-Videothek für Arbeitsschutzfilme und Unterweisungshilfen?
Die gute Nachricht: Diese zentrale Sammelstelle existiert. In Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAua) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat die Berliner Initiative Gesunde Arbeit (BIGA) weit über hundert Video gesichtet, bewertet und kategorisiert.
Entstanden ist somit eine umfangreiche Dokumentation von Sicherheitsvideos und Unterweisungsmaterial, die kontinuierlich erweitert wird. Die Mediathek liefert ausgezeichnetes Material für so gut wie alle Industriesparten und alle zu vermittelnden Sicherheitsmaßnahmen, sei es nun ein Brandschutzvideo, Hinweise zur Unfallprävention oder generell ein Film zum richtigen Verhalten am Arbeitsplatz.
Mit dem Portal „Safety Clips” bietet auch die WEKA MEDIA GmbH & Co. KG eine umfangreiche Sammlung an Sicherheitsvideos, Lernmodulen und Unterweisungshilfen. Abschließende Verständniskontrolle sowie automatische Dokumentation bereits abgeschlossener Unterweisungen inklusive.
Ersetzt ein Video die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung?
All die Vorteile, die einfache Verfügbarkeit in zentralen Sammelstellen bzw. Online-Portalen, dazu die zeitlichen Einsparungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Sicherheitsunterweisungen per Video klingen beinahe zu gut, um wahr zu sein. Ganz so drastisch ist es in Wahrheit zwar nicht, allerdings gibt es sehr wohl Dinge, die es zu beachten gilt.
Der wichtigste Punkt: Eine Sicherheitsunterweisung per Video ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen. Deutschlands Berufsgenossenschaften (BG) warnen ausdrücklich davor, Erstunterweisung und/oder Wiederholungsunterweisung vollständig durch Filme zu ersetzen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, seine Beschäftigten tätigkeitsspezifisch und arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnitten sein. Sie entsteht aus der, ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen, Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Kein noch so gut gemachtes, allgemeines Sicherheitsvideo kann alle tätigkeitsspezifischen und arbeitsplatzspezifischen Eventualitäten abdecken. Aus diesem Grund gibt es auch keine Musterunterweisungen.
Und nein: Auch ein auf die Videos folgender Test, ob in elektronischer oder Papierform reicht nicht, um sich in Sachen Sicherheitsunterweisung rein auf Videos konzentrieren zu können. Auch hier haben die Berufsgenossenschaften (BG) einen klaren Standpunkt. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, sich persönlich ein Bild davon zu machen, ob der Arbeitnehmer die Informationen wie gewünscht verarbeitet hat und sein Verhalten entsprechend anpassen wird. Das ist mittels schriftlicher Überprüfung nicht möglich.
Dem Einsatz von Videos zur Vermittlung von Arbeitssicherheitskonzepten stehen die Berufsgenossenschaften (BG) dennoch nicht ablehnend gegenüber. Filme und anderes elektronisches Unterweisungsmaterial kann von Unternehmen durchaus ergänzend zur vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisung verwendet werden, um die notwendigen Inhalte einfacher zu vermitteln.
Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden?
Ein Arbeitgeber muss seiner gesetzlichen Unterweisungspflicht in diversen Situationen nachkommen:
- Mindestens 1x pro Jahr (Wiederholungsunterweisung).
- Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird (Erstunterweisung).
- Wenn ein Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird.
- Wenn neue Tätigkeiten bevorstehen.
- Wenn ein Anlass dazu besteht (beispielsweise nach einem Unfall).
- Wenn er potenzielle Gefährdungssituationen erkennt.
Fazit
Die Arbeitssicherheit im Betrieb zu gewährleisten bzw. zu erhöhen kann eine anstrengende Angelegenheit sein. Zudem sind Sicherheitsunterweisungen gesetzlich vorgeschrieben und müssen öfter als einmal durchgeführt werden (Erstunterweisung, Wiederholungsunterweisung). Der Einsatz von Lehrvideos hat sich in diesem Zusammenhang definitiv bewährt. Die Mitarbeiter machen sich so auf unterhaltsame Art und Weise mit notwendigen Maßnahmen vertraut, verbessern ihren Umgang mit bestimmten Gefahrensituationen und stehen dem Thema Arbeitsschutz insgesamt positiver gegenüber. Ein Video zur Brandschutzunterweisung kann Informationen auf jeden Fall besser transportieren als ein langer Frontalvortrag.
Es gibt mehrere Zentralstellen, in denen Sicherheitsfilme zu allen möglichen Aspekten (z.B. Brandschutzvideo) oder Branchen (z.B. Autoindustrie) gesammelt und zur Verfügung gestellt werden.
Allerdings ist Vorsicht geboten. Mit einem Video alleine erfüllt der Arbeitgeber nicht seine Unterweisungspflicht. Er muss weitere Maßnahmen setzen, um für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Um die vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung kommt er nicht herum. Filme haben aber definitiv ihren Platz im Reigen der Sicherheitsmaßnahmen zur Erhöhung des Arbeitsschutzes.