Unterweisung: Sicheres Arbeiten an Werkzeugmaschinen
Grund genug für Sie als Sicherheitsfachkraft, durch Unterweisungen dafür zu sorgen, dass Ihre Kollegen die Gefährdungen kennen und die Regeln für das sicherheitsgerechte Verhalten beim Arbeiten mit diesen Maschinen aus dem „Effeff“ beherrschen. Die Unterweisungen müssen erstmals vor der Aufnahme der jeweiligen Arbeiten und anschließend mindestens einmal jährlich durchgeführt werden (für Jugendliche, also 15- bis 18-Jährige, mindestens halbjährlich).
Unterweisung: Kein Arbeiten ohne Einweisung
Weisen Sie Ihre Kollegen darauf hin, dass sie nur an Maschinen arbeiten dürfen, in deren Benutzung sie eingewiesen worden sind. Die Einweisung muss anhand der Hersteller-Betriebsanleitung für die betreffende Maschine erfolgen. Wenn für die jeweiligen Tätigkeiten an den jeweiligen Maschinen auch interne Betriebsanweisungen vorhanden sind, müssen Sie sie bei der Einweisung ebenfalls zu Grunde legen. Vergewissern Sie sich durch gezieltes Nachfragen, dass alle Maschinenbediener die Betriebsanleitung ebenso wie Ihre Betriebsanweisungen tatsächlich verstanden haben.
Unterweisung: Diese Gefahren müssen Sie kennen
Beim Unfallgeschehen mit Maschinen stehen mechanische Gefährdungen im Vordergrund, vor allem an
- Einzugsstellen wie Walzen, Zylinder usw.,
- Quetschstellen, z. B. zwischen feststehenden und bewegten Maschinenteilen,
- Schneidstellen, z. B. an Sägen, und
- Stoßstellen, z. B. durch bewegte Teile.
Außerdem können je nach Art der Maschine noch weitere Gefährdungen hinzukommen, etwa durch
- Elektrizität,
- herausgeschleuderte Teile, z. B. Werk stücke oder Späne,
- unter hohem Druck herausspritzende Flüssigkeiten,
- heiße Oberflächen,
- Brand- und Explosionsgefahren,
- Emission von Stäuben, Dämpfen oder Gasen und
- Gefahrstoffe, z. B. Kühlschmierstoffe.
Unterweisung: Wenden Sie diese Schutzmaßnahmen an
Vor Beginn der Arbeit
- Legen Sie die vorgeschriebenen Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) an, z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzhelm usw. Achtung: Bei Maschinen mit rotierenden Teilen, z. B. Bohrmaschinen, dürfen wegen der Gefahr des Eingezogenwerdens Handschuhe auf keinen Fall getragen werden.
- Tragen Sie geeignete Kleidung: Bei Arbeiten an Maschinen mit bewegten Teilen müssen Sie ebenfalls wegen der Einzugsgefahr eng anliegende Kleidung tragen, Langhaarige ggf. auch ein Haarnetz, um zu verhindern, dass sich die Haarpracht in der Maschine verfängt. Halsketten und Schmuck sind ebenfalls tabu; nicht nur wegen der Einzugsgefahr, sondern weil sich z. B. unter Ringen und Armbändern auch Gefahrstoffe ansammeln können.
- Prüfen Sie ggf. vorhandene Schutzeinrichtungen an den Maschinen auf sicheres Funktionieren.
- Achten Sie auf Warneinrichtungen an der Maschine, z. B. Anlaufwarneinrichtungen.
Während des Arbeitens
- Nicht in bewegte Maschinenteile hineingreifen.
- Manipulieren und umgehen Sie niemals die Schutzeinrichtungen, etwa um eine Störung zu beheben.
Beim Rüsten und bei Störungen
- Bei Rüstarbeiten an der laufenden Maschine müssen die vorhandenen Schutzmaßnahmen wirksam bleiben oder geeignete Ersatzmaßnahmen verfügbar sein, z. B. Tippbetrieb.
- Sorgen Sie dafür, dass jeder Bediener weiß, welche kleineren Störungen er ggf. selbst beheben darf und welche er dem Vorgesetzten oder Ihnen als Sicherheitsfachkraft melden muss.
- Störungen nicht bei (noch) laufender Maschine beheben – immer erst den völligen Stillstand abwarten!
Beim Warten und Instandhalten
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Ausnahme: geringfügige Routine-Wartungsarbeiten, die nach der Betriebsanleitung ausdrücklich auch durch die Bediener erledigt werden dürfen.
- Nach Reparatur- und Wartungsarbeiten müssen die vorhandenen Schutzeinrichtungen wieder vollständig angebracht und ihre Funktion geprüft werden.
- Sichern Sie die Maschine bei Wartungsarbeiten gegen irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen: Schließen Sie dazu z. B. den Hauptschalter ab oder bringen Sie ein Warnschild an: „Wartungsarbeiten – Nicht in Betrieb nehmen!“
- Verhindern Sie gefährliche Bewegungen von Maschinenteilen infolge gespeicherter Energie, z. B. Druckluft. Entlüften Sie vor Beginn der Arbeiten ggf. Druckbehälter und pneumatische Zylinder.