Arbeitsschutzauschuss muss 4 Mal pro Jahr tagen
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist es festgeschrieben: Der ASA tritt mindestens 4-mal pro Jahr zusammen und
- analysiert das Unfallgeschehen im Betrieb,
- berät über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen,
- betreibt Erfahrungsaustausch über ausgeführte Maßnahmen,
- erarbeitet Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramme und
- berät sicherheitstechnische Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe.
Weniger Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sind tabu
Aus Sicht vieler Betriebe können die Belange des Arbeitsschutzes in nur 2 bis 3 Sitzungen pro Jahr hinreichend erörtert werden. In diesem Sinne wurde im Jahr 2004 eine Entschließung des Bundesrats zur Flexibilisierung im Bereich des ASiG wie folgt formuliert: „Die Pflicht zur Bildung von Arbeitsschutzausschüssen nach § 11 ASiG ist dahingehend zu ändern, dass die Arbeitsschutzorganisation der Unternehmen entsprechend den vorhandenen Betriebsbedürfnissen flexibel und bedarfsgerecht gestaltet werden kann.“
Gesetzesentwurf zum Abbau von Arbeitsschutzausschusssitzungen gescheitert
Leider ist der Gesetzesentwurf zum Abbau von Beauftragten, Ausschüssen, Auslage- und Nachweispflichten im Arbeitsschutz im Jahr 2006 gescheitert. Mit der Folge, dass die Forderung, „mindestens einmal vierteljährlich“ zu tagen, nicht durch Sitzungen „bei Bedarf“ ersetzt wurden.