So groß dürfen Warntafeln sein
Antwort: Mit dieser Frage hatte sich auch die UNECE-Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) auf ihrer 92. Tagung im Mai 2012 in Genf zu befassen.
Die Warntafeln zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten auf der Straße sind rechteckig und normalerweise 40 Zentimeter breit und 30 hoch. Ihr Hintergrund ist orange und sie haben einen 15 Millimeter breiten schwarzen Rand.
Die Warntafel informiert bei einem Unfall die Einsatz- und Rettungskräfte darüber, auf welche Gefahren sie sich einstellen müssen. Im unteren Teil zeigt die vierstellige UN-Nummer, welches Gefahrgut transportiert wird. Im oberen Teil gibt die sogenannte Kemler-Zahl die Gefahr an, die von dem Transportgut ausgeht:
2 – Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
3 – Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen
4 – Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
X – Reagiert auf gefährliche Weise mit Wasser
5 – Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 – Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 – Radioaktivität
8 – Ätzwirkung
9 – Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Die Angaben auf der Warntafel müssen bei einem Brand auch nach 15 Minuten noch lesbar sein. Wenn kein Gefahrgut transportiert wird, müssen die Warntafeln entfernt oder abgedeckt werden.
Gefahrgutfahrzeuge müssen sowohl vorne als auch hinten mit entsprechenden Warntafeln gekennzeichnet sein. Nun kann es passieren, dass der Platz nicht ausreicht, um Warntafeln in der Standardgröße von 40 x 30 Zentimetern anzubringen. In diesem Fall dürfen sie auch kleiner sein, nämlich 30 Zentimeter breit und 12 Zentimeter hoch mit nur 10 Millimeter breitem Rand (5.3.2.2.1 ADR).
Aber – und damit zu den spannenden Fragen – dürfen die Warntafeln denn auch Zwischengrößen haben, und dürfen am Lkw vorne und hinten Warntafeln in unterschiedlichen Größen angebracht werden? Dies wollte die Vertreterin Ungarns auf der Tagung der WP.15 gerne wissen.
Die Mehrzahl der Delegierten sprach sich dafür aus, vorne und hinten verschiedene Größen zu erlauben und auch Zwischengrößen zuzulassen. Nur rechteckig sollten die Tafeln in jedem Fall sein.
Wenn der Expertenunterausschuss die Arbeit an der Harmonisierung der Größenangaben für Kennzeichnungen abgeschlossen hat, könnte der Gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung ein offizieller Antrag unterbreitet werden, den derzeitigen Text im ADR klarzustellen.