Unterweisung: Kein Versicherungsschutz für Krankentransport im Privatwagen

Vielleicht haben Sie eine ähnliche Situation schon mal erlebt: Ein Kollege rutscht aus und stürzt. Auf den ersten Blick läuft alles glimpflich ab, er hat sich offensichtlich nichts gebrochen. Doch sicherheitshalber sollte er sich einem Arzt vorstellen.

Damit es schnell geht, bietet ein anderer Mitarbeiter an, den Kollegen eben beim Arzt vorbeizufahren.

Unterweisung: Nach Arbeitsunfall Krankenwagen rufen lassen

Das ist zwar sehr freundlich, aber nicht immer die richtige Entscheidung: Nur in wirklich leichten Fällen, wie etwa bei einer Prellung, ist es auch aus Sicht der Berufsgenossenschaften (BG) in Ordnung, wenn ein Kollege den Verletzten mit seinem Pkw fährt. Nach einem Arbeitsunfall mit einer schweren Verletzung sollten Sie auf jeden Fall einen Krankenwagen rufen lassen.

Unterweisung: Weg zum Arzt über die BG mitversichert

Denn bei sehr schweren Verletzungen werden die Verletzten schon während der Fahrt medizinisch versorgt. Bei Brüchen oder so genannten Amputationsverletzungen beginnt die Hilfe schon auf der Fahrt zum Krankenhaus. Die Kosten, die in der Folge von Arbeitsunfällen entstehen, trägt die jeweilige Berufsgenossenschaft. Auch der Weg zum Arzt ist versichert.

Unterweisung: Schäden am Auto nicht abgedeckt

Kommt es also während der Fahrt – allein oder mit dem Kollegen – zu einem Unfall, tritt die BG für Schäden ein. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) in Mannheim hat jetzt noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass nur in ganz leichten Fällen die Arbeitnehmer auch selbst fahren dürfen und dass die BG für Schäden am Auto nicht zuständig ist.