Entsorgung medizinischer Abfälle – beachten Sie diese Besonderheiten

Abfälle aus medizinischen Einrichtungen stellen ganz besondere Anforderungen. Egal ob Medikamente, Spritzen, Kanülen oder infektiöse Abfälle – sie bedeuten in den meisten Fällen eine Gefährdung für Mensch oder Umwelt und sollten entsprechende Aufmerksamkeit erfahren. Dies gilt ebenfalls für medizinische Abfälle, die über kranke oder verletzte Beschäftigte in jedem Betrieb anfallen können.
Inhaltsverzeichnis

Wie entsorgt man medizinische Abfälle richtig?

Prinzipiell gelten für die Entsorgung dieser spezifischen Abfälle die gleichen Regelungen wie in der sonstigen Entsorgungspraxis üblich. Die Besonderheit der Abfälle rechtfertigt jedoch eine genauere Betrachtung.

Vor der Entsorgung kommt die genaue Abfalleinstufung

Wie bei jedem Entsorgungsvorgang ist der erste Schritt die genaue Abfallbestimmung. Handelt es sich um medizinische Abfälle, genügt meist ein Blick in Kapitel 18 des Anhangs der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Dort sind alle Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung aufgelistet und über Abfallschlüsselnummern definiert.

Nicht gefährliche Abfälle können wie gewohnt entsorgt werden

Der Hauptanteil der als nicht gefährlich eingestuften medizinischen Abfälle (meist 180104: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden) wird auf gewohntem Weg wie Hausmüll entsorgt. Hierbei handelt es sich meist um Verbände, Windeln, Einwegwäsche etc., die sich nicht zur stofflichen Verwertung eignen und daher in den Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Auch spitze Gegenstände wie Kanülen, Blutzuckerlanzetten und Skalpelle sowie Infusionssysteme (Abfallschlüssel 180101) können dem Hausmüll zugeführt werden, müssen aber unbedingt in eine geeignete Verpackung gegeben werden, wie etwa handelsübliche spezielle Sammelboxen.

Körperteile und Organabfälle sollten vor allem aus ethischen Gründen unmittelbar am Entstehungsort verpackt und dauerhaft verschlossen werden. Sie werden dann gekühlt zur Abholung bereitgestellt und in einer Sonderabfallverbrennungsanlage entsorgt.

Hinweis: Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Ihr Bundesland für die Abfälle spezielle Überlassungspflichten vorgesehen hat. Dann müssen Sie die Abfälle der entsprechenden kommunalen Stelle übergeben. Auskunft hierzu erteilen Ihre Umwelt- oder Abfallämter.

Auch Medikamente können in vielen Regionen Deutschlands mit dem Restmüll entsorgt werden. Wichtig ist jedoch dabei, den Abfall vor dem Zugriff durch andere (z B. spielende Kinder) zu schützen. Durch die anschließende Verbrennung werden die biologisch aktiven Bestandteile der Medikamente zerstört. Dieser Entsorgungsweg ist mit geringem Aufwand verbunden und gleichzeitig auch sicher und umweltfreundlich. Viele Kommunen bieten alternativ oder zusätzlich Schadstoffmobile oder -sammelstellen auch für die Entsorgung von Arzneimitteln an. Die Entsorgung an den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bereitgestellten Recyclinghöfen ist ebenfalls möglich. Auch Apotheken nehmen oft nicht verbrauchte Medikamente kostenfrei zurück.

Wie werden infektiöse Abfälle sicher entsorgt?

Fallen Abfälle an, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Abfallschlüsselnummer 180103*), sind sie aus abfallrechtlicher Sicht als gefährlich einzustufen. Sie sind beispielsweise mit Körperflüssigkeiten (Blut, Sekret, Exkrementen) verschmutzt und sollten daher mit besonderer Vorsicht und Sorgfalt behandelt werden. Sammeln Sie diese Abfälle unmittelbar an der Anfallstelle in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (z. B. bauartgeprüfte Gefahrgutverpackung). Sie sind dann direkt in geeigneten, sicher verschlossenen und mit dem „Biohazard“- Symbol gekennzeichneten Behältnissen zu befördern und ohne weitere Behandlung in den für deren Sammlung verwendeten Behältnissen in einer zugelassenen Anlage (Sonderabfallverbrennung) zu verbrennen. Wenn Sie eine Menge von 2 Tonnen pro Jahr überschreiten, müssen Sie außerdem die Bestimmungen der Nachweisverordnung einhalten. Über die Entsorgung sind gegebenenfalls entsprechende Belege zu führen und aufzubewahren.

Worauf sollten Sie beim Umgang mit medizinischen Abfällen achten?

  • Achten Sie auf eine konsequente und saubere Getrennthaltung der Abfälle bereits am Entstehungsort. Ein nachträgliches Sortieren ist bei medizinischen Abfällen aus hygienischen Gründen kaum möglich.
  • Verwenden Sie geeignete Sammelbehälter, die z. B. die nötige Sicherheit bieten, ein Auslaufen von Flüssigkeiten vermeiden und dicht verschlossen werden können. Ideal sind fest verschließbare Einwegbehältnisse nach Definition der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250).
  • Achten Sie auf eine klare Kennzeichnung der Behälter mit Bebilderung, um Verwechslungen auszuschließen.

Hinweis: Krankenhäuser und Kliniken benötigen einen Abfallbeauftragten, der sich um die rechtssichere Entsorgung der Abfälle kümmert.